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Reform der Umsatzsteuer: Steuerbetrug wirksam bekämpfen - Mittelstand entlasten

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Zur den Vorschlägen der FDP im Deutschen Bundestag zu Änderungen bei der Umsatzsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Otto SOLMS:

Viele Unternehmer beklagen neben der hohen Einkommensteuerbelastung auch Ungerechtigkeiten im Umsatzsteuerrecht. Es verpflichtet sie, die Steuer für ausgeführte Umsätze an das Finanzamt zu zahlen, ohne dass sie das Geld von ihrem Kunden erhalten haben. Denn die Umsatzsteuer ist im Monat der Erbringung der Leistung an das Finanzamt abzuführen, der Unternehmer selbst kann sie von seinem Schuldner frühestens mit der Rechnungserstellung verlangen. Bei großen Bauvorhaben liegen beide Zeitpunkte oft viele Monate auseinander. Dazu kommt die wegen der Wirtschaftslage verschlechterte Zahlungsmoral. Die Steuer muss also für den Staat vorfinanziert werden. Das führt zu entsprechenden Liquiditäts- und Zinsbelastungen, die bei finanzschwachen Unternehmen existenzbedrohend sein können.



Der Staat auf der anderen Seite wird durch die Verwendung von Scheinrechnungen in erheblichem Ausmaß betrogen. Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist ein Unternehmer schon dann, wenn er die Rechnung für eine Leistung erhalten hat. Auf die Begleichung der Rechnung kommt es nicht an. Steuerausfälle entstehen durch Verwendung von falschen oder Scheinrechnungen. Bei den so genannten Karussellgeschäften werden Waren mehrfach zwischen mehreren Unternehmern - auch grenzüberschreitend - hin- und hergeschoben, um Vorsteuern zu erschleichen. Das Ifo-Institut schätzt das Hinterziehungsvolumen für das Jahr 2003 auf 17,6 Milliarden Euro, Tendenz steigend.

Dieses System der Sollversteuerung ist betrugsanfällig. Obwohl der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Betrugs getroffen hat (Haftung des Käufers für vom Verkäufer schuldhafte nicht abgeführte Umsatzsteuer, Sicherheitsleistung für neu gegründete Unternehmen, Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger), sinkt bzw. stagniert das Umsatzsteueraufkommen seit Mitte der neunziger Jahre, obwohl das Bruttosozialprodukt steigt (Quelle: Deutsche Bundesbank).

Fazit: Erstens haben wir ein Umsatzsteuersystem, das seine Aufgabe, die Erzielung staatlicher Einnahmen, immer weniger erfüllt. Zweitens ist die Behebung von Vollzugsdefiziten durch Änderungen des materiellen Rechts ein untauglicher Versuch zur Beseitigung der Systemmängel.

Die FDP lehnt es ab, dass der Staat allen Unternehmen bürokratische und finanziell belastende Maßnahmen zumutet, um Betrügereien einzelner Betriebe zu unterbinden. Da die vom Gesetzgeber zur Betrugsbekämpfung beschlossenen Maßnahmen das Steueraufkommen nicht wie prognostiziert erhöht haben, sind diese Maßnahmen wieder abzuschaffen. Vorgeschlagen wird, das System insgesamt auf die Ist-Versteuerung umzustellen: Der Vorsteueranspruch entsteht erst, wenn die entsprechende Rechnung bezahlt wurde. Die Umsatzsteuer für Ausgangsumsätze ist erst dann anzumelden und abzuführen, wenn der Unternehmer das Geld vom Leistungsempfänger erhalten hat.

Die Einführung der umfassenden Ist-Versteuerung auf der Ausgangsseite vereinfacht das Umsatzsteuerverfahren und dürfte eine Erleichterung für viele Unternehmen sein, die heute über schlechte Zahlungsmoral auch der öffentlichen Hand klagen. Von der Umstellung profitieren letztlich alle Unternehmen. Der Missbrauch des Vorsteuerabzugs kann erheblich eingeschränkt werden, da der Unternehmer nachweisen muss, dass er eine Rechnung bezahlt hat.

Die komplette Umstellung der Umsatzsteuer von Soll- auf Ist-Versteuerung macht allenfalls wenige Änderungen der 6. EG-Richtlinie erforderlich. Da aber alle Mitgliedstaaten von Steuerausfällen infolge von Betrügereien betroffen sind - in der Europäischen Union rechnet man mit Ausfällen von bis zu 60 Milliarden Euro - müsste ihre Zustimmung für evtl. notwendige Änderungen der Richtlinie auch kurzfristig erreichbar sein.

Die FDP fordert:

Die Umsatzsteuer wird insgesamt auf die Ist-Versteuerung umgestellt. Sie ist erst dann anzumelden und abzuführen, wenn der Unternehmer den Rechnungsbetrag von seinem Kunden erhalten hat.

Der Anspruch auf Vorsteuerabzug entsteht erst dann, wenn der Unternehmer eine Rechnung nachweislich bezahlt hat.

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten, damit eine entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit EU-Recht vereinbar ist.

Bereits zum 01. Januar 2005 soll die Ist-Versteuerung sowohl auf der Leistungseingangs- wie auf der Leistungsausgangsseite für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2,5 Millionen Euro gelten.

Die bisher erfolglosen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wie die Haftung des Käufers für vom Verkäufer schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer, die Sicherheitsleistung für neu gegründete Unternehmen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger werden aufgehoben.

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