(openPR) Stuttgart, 06. November 2008 - Steht der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen Praktikumsverhältnis nicht im Vordergrund, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse, ist eine Vergütung von monatlich EUR 375,00 sittenwidrig.
Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem vermutlich wegweisenden Urteil vom 08.02.2008 entschieden. In dem entschiedenen Fall war die Klägerin als Praktikantin mit ca. 35 Wochenstunden beschäftigt. Sie arbeitete hauptsächlich an der Organisation von Veranstaltungen der Beklagten. Für diese Tätigkeit erhielt sie eine Vergütung in Höhe von EUR 375,00 monatlich.
Vor diesem Hintergrund erachtete das Gericht die geringe Vergütung als sittenwidrig. Das beklagte Unternehmen konnte nicht darlegen, dass hier eine umfassende Vermittlung praktisch notwendigen Wissens stattgefunden hat. Vielmehr haben sie die von der Klägerin bereits im Rahmen des Studiums erworbenen Grundlagen verwertet.
Derzeit plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetzt gegen den Missbrauch von Praktikantenverhältnissen. Das Gesetz soll den Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Praktikums definieren.
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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
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Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…
OLG Hamm: Sittenwidrigkeit eines einseitigen Erbverzichtsvertrags
Vertragliche Vereinbarungen zum Erbverzicht können unwirksam sein, wenn der Vertrag sittenwidrig ist und den Verzichtenden unangemessen benachteiligt. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und …
… Kaufpreis wert und die Mieteinnahmen bleiben deutlich unter den Erwartungen.
Trotz des überhöhten Kaufpreises ist es nicht einfach, den Kaufvertrag mit dem Argument der Sittenwidrigkeit rückgängig zu machen. „Eine Entscheidung des BGH gibt eine Orientierungshilfe, ab wann Sittenwidrigkeit vorliegt. Liegt der Kaufpreis über dem 14-fachen der Jahresnettomiete …
… Kompensation für den Geldverlust stattgefunden und der Hersteller mit der Rückgabe des nicht vollständig genutzten Fahrzeugs sogar noch einen zusätzlichen Benefit erhalten.
2. Keine Sittenwidrigkeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens erst nach dem allgemeinen Bekanntwerden des Dieselskandals (BGH VI ZR 5/20).
In diesem Fall hatte der Kläger sein Fahrzeug …
… eines konkreten Wissensvorsprungs in der Unterfallgruppe der so genannten „sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung“ hat zwei Voraussetzungen: in objektiver Hinsicht die Sittenwidrigkeit des Erwerbsgeschäfts und als subjektives Element eine Kenntnis der finanzierenden Bank von der Minderwertigkeit.
Sittenwidrige Überteuerung
„Sehr beachtenswert ist bereits, …
… abzugeben ist.
Auch kann die Bürgschaft verjähren, so dass der Bürger eventuell auch den Verjährungseinwand noch erheben kann.
Bürgschaftserklärung können auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, dieses kann z.B. bei einer Übersicherung von Familienangehörigen der Fall sein.
Auch andere Fallgruppen der Sittenwidrigkeit sind denkbar.
Kostenfreie Erstberatung
Als …
… darlehensgewährenden Bank liegen. Die 100-Prozent-Regel gilt nicht immer: Auch bei unbilligen Vertragsbedingungen, die für sich genommen noch keinen „Zinswucher“ darstellen, kann eine Sittenwidrigkeit anzunehmen sein. Die Rechtsprechung nimmt eine Gesamtwürdigung der Umstände vor. Dabei kann zu Lasten der Bank berücksichigt werden, dass sie etwa über …
… Unternehmens als “Rohertrag” eines abgeworbenen Kunden ausgewiesener Betrag) errechnet, wegen der Möglichkeit einer existenzgefährdenden Überforderung des Vertragspartners zur Sittenwidrigkeit der Vertragsstrafevereinbarung führt. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit erheblicher Mindesthöhe (hier: 100.000,00 EUR) kann wegen der Möglichkeit einer …
… sei eine eingehende Information durch die Bank geschuldet gewesen. Diese eingehende Information hielt das Gericht für nicht gegeben. Ob daneben auch von einer Sittenwidrigkeit des Darlehens ausgegangen werden könne, ließ das Gericht offen. Dies müsse durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden, wenn die Kommune den Vorwurf der Sittenwidrigkeit …
… ZR 265/02, 14.11.2000, Aktenzeichen: XI ZR 248/99 und 13.11.2001, Aktenzeichen: XI ZR 82/01 bestätigt und verschärft der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Schuldbeitritten bzw. Bürgschaften naher Angehöriger bei der Kreditaufnahme und stärkt damit in hohem Maße die Position des Verbrauchers.
Im einzelnen stellt …
… in den Urteilsgründen klar, dass ein etwaiges Vertragsverhältnis, wäre es nicht schon wegen einem einseitig versteckten Einigungsmangel iSd § 155 BGB unwirksam, auch wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB unwirksam ist. Die Sittenwidrigkeit des Geschäfts … "resultiert daraus, dass die "Verwaltungsverträge" und die vorgelegten Werbematerialien" der …
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