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Lehman Brothers Zertifikate

(openPR) Komplizierte Wetten ohne Insolvenzschutz – Totalverlust wahrscheinlich – Beratungsfehler beim Vertrieb?

München, den 28.10.2008; Die Finanzmarktkrise wirft erste Schatten auf den deutschen Markt für Kapitalanlagen. Am 15.September 2008 ist die US-Investmentbank Lehman Brothers Inc. zusammengebrochen. Dies schlägt auf den hiesigen Markt unter anderem deshalb durch, weil eine Tochter dieses Hauses, die Lehman Brothers Treasury Co. B.V., auch Zertifikate und Optionsscheine für den deutschen Markt begeben hat. Diese holländische Gesellschaft wird von der amerikanischen Lehman Brothers Holding Inc. garantiert.



Erwerber solcher Titel schauen nun zunächst einmal in die Röhre, denn die Garantien dürften zum jetzigen Stand nicht mehr viel wert sein. Es handelt sich um einfache Insolvenzforderungen, die auch nicht gesondert besichert sind.

Zertifikate genießen anders als etwa Schuldverschreibungen oder Aktiendepots keinen Insolvenzschutz. Insbesondere gibt es hier auch keine Einlagensicherung. Auch die Depotsicherung versagt, da es sich lediglich um eine Art Wettvertrag zwischen Herausgeber und Anleger handelt, der nicht durch eigene Sicherheiten unterlegt ist und für den nur die Bonität des Herausgebers einsteht. Und die ist im Falle der kollabierten Lehman Brothers Inc. nicht mehr gegeben.

Mit dem Lehman Kollaps ist damit ein weiterer Nachteil dieser Anlagegattung erstmals einem breiteren Kreis von Betroffenen vor Augen geführt worden. Der mangelnde Insolvenzschutz ist allerdings nur eine von mehreren Gefahren dieser Papiere. Die vielfach undurchschaubaren Wetten sind von Finanzmathematikern erdacht und gewährleisten in aller Regel, dass die Bank zumeist nicht verliert. Nicht selten werden von den Emittenten auch hohe Vergütungen für den Vertrieb eingepreist, die einerseits auf Seiten der beratenden Bankmitarbeiter leuchtende Augen hervorrufen, also Interessenkonflikte erzeugen, andererseits das Produkt aber schlicht verteuern.

Was ist zu tun?

Hier dürfte es bei einigen Banken erhebliche Aufklärungsdefizite gegeben haben, die auch zu Schadenersatzansprüchen führen können. Dazu zählt auch, dass der Anleger auf das Insolvenzrisiko derartiger Wetten und mögliche Interessenkonflikte wegen Kickbackzahlungen oder verdeckter Provisionen aufmerksam gemacht wurde. Dabei reicht nicht aus, dass überhaupt auf derartige Vergütungen hingewiesen wird, es müssen auch Aussagen zur Höhe getroffen werden.

Eine entsprechende Prüfung lohnt in jedem Fall. Nach unserer Einschätzung kommt im Bereich dieser intransparenten und spekulativen Papiere noch einiges auf die Banken zu. Auf diese Weise dürften sich auch etliche Lehman-Fälle lösen lassen.

Zudem könnte man sich deshalb am US-Insolvenzverfahren beteiligen. Das Verfahren läuft vor dem United States Bankruptcy Court Southern District of New York. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass derartige Auslandsrechtsverfolgung außerhalb der Grenzen Europas und des Mittelmeerraumes nach § 6 der aktuellen ARB 94/2000 wohl nicht von Rechtsschutzversicherungen gedeckt ist. Ob und in welcher Höhe zugunsten der Zertifikatgläubiger eine Insolvenzquote gebildet werden kann, ist offen.

Zusammenfassend kann allen Betroffenen empfohlen werden, ihre Situation kurzfristig durch einen kompetenten Anwalt überprüfen zu lassen – zumal in diesem Bereich teilweise kurze Verjährungsfristen gelten. Weitere Informationen finden sich unter www.ra-lachmair.de. Ansprechpartner bei den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen sind Rechtsanwälte Anja Appelt und Jana Narloch.

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