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Anwendung des Jugendschutzgesetzes bei Alkopops statt Steuer

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Steuer verlagert lediglich Konsum auf Bier- und Weinmixgetränke

27. April 2004 - Zur Alkopops-Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und der zuständige Berichterstatter im Finanzausschuss, Georg Fahrenschon MdB:

Die Position der CDU/CSU-Fraktion in der morgigen Anhörung ist unverändert klar und eindeutig: Der Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Alkohol, insbesondere mit den Mode-Mix-Getränken Alkopops, ist erschreckend und sehr beunruhigend. Anstelle einer Besteuerung dieser Getränke - die im Übrigen einer Kapitulation unseres Rechtssystems gleichkäme und lediglich zu einer Verschiebung des Konsums hin zu den bereits ab 16 Jahren zugänglichen Bier- und Weinmixgetränken führt - ist die Alkoholprävention und Konsumreduzierung der Alkopops bei Kindern und Jugendlichen unser vordringliches Ziel.

Wir fordern deshalb:

- eine konsequentere Anwendung der geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und eine strengere Durchsetzung der bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften;

- die Aufnahme und Einführung einer deutlichen Warnhinweispflicht für die Auszeichnung aller alkoholhaltiger Mixgetränke, welche auf das eindeutige Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre in entsprechend deutlich lesbarer Schrift hinweist;

- eine hervorgehobene Kennzeichnung des Alkoholgehalts und eine Angabepflicht aller Inhaltsstoffe, insbesondere von Koffein, Zucker und Kohlesäure, die die Wirkung von Alkohol gerade verstärken;

- zielgerichtete Aufklärungs-, Schulungs- und Präventionsmaßnahmen für das Verkaufspersonal in Kooperation mit dem Getränkehandel und der Getränkeindustrie und Alkoholpräventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendlichen in Anlehnung an die Tabakpräventionsprogramme für diese Altersgruppe an Schulen und Jugendeinrichtungen.

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