(openPR) 76 Prozent des Alkopopmarktes auf Bier- und Weinbasis werden jedoch von der Sondersteuer und den geplanten Kennzeichnungspflichten nicht betroffen
6. Mai 2004 - Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zur Alkopop-Steuer erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, die Drogenbeauftragte, Gerlinde Kaupa und der zuständige Berichterstatter im Finanzausschuss, Georg Fahrenschon MdB:
Der Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Alkohol, insbesondere mit trendigen Mode-Mix-Getränken, ist erschreckend und stellt ein sehr ernstzunehmendes Problem dar. Die von der Bundesregierung geplante Besteuerung von Spirituosen-Mischgetränken wird jedoch das gewünschte Ziel, Kinder und Jugendliche von den so genannten Alkopops fernzuhalten, nicht erreichen. Es wird zwar zu einem Marktzusammenbruch bei den spirituosenhaltigen Mischgetränken kommen, die übrigen 76 Prozent des Alkopopmarktes auf Bier- und Weinbasis werden jedoch von der Sondersteuer und den geplanten Kennzeichnungspflichten nicht betroffen. Es wird zu einer Nachfrageverschiebung in Richtung Bier- und Wein-Mixer, die bereits jetzt schon preislich attraktiver und legal ab 16 erwerbbar sind, kommen.
Diese Entwicklung zeichnet sich schon jetzt ab: In einer repräsentativen Forsa-Umfrage, bei der junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren befragt wurden, gaben 63 Prozent der Jugendlichen an, bei einer Sondersteuer auf Alkopops dann auf andere alkoholische Getränke umzusteigen, 39 Prozent würden dann Bier- und Biermischgetränke trinken.
Fazit: Es wird zu keinem Marktzusammenbruch bei den Alkopops kommen. Die branntweinhaltigen Alkopops werden lediglich 1:1 von bier- und weinhaltigen Alkopops substituiert. Zudem besteht die Gefahr, dass bier- und weinhaltige Mischgetränke nicht nur wesentlich günstiger, sondern auch schon verstärkt legal von 16-Jährigen erworben werden können!
Die Unionsparteien plädieren deshalb für die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze - und nicht für eine Kapitulation unseres Rechtssystems: Das Jugendschutzgesetz muss besser und verstärkt angewendet werden. Bestehende Straf- und Bußgeldvorschriften müssen konsequent durchgesetzt werden. Kommunale Beispiele unterstützen jetzt schon unsere Forderungen: Im Kölner Karneval wurden Kioske aufgrund des verbotenen Verkaufs von Alkopops an Jugendliche über die umsatzstarken Karnevalstage geschlossen. Auch in Baden-Württemberg wurde bereits eine Diskothek aus gleichem Grund geschlossen. Im bayerischen Neumarkt hat sich ein Festwirt sogar selbst verpflichtet, überhaupt keine Alkopops zu verkaufen.
Die darüber hinaus von uns geforderte bessere Kennzeichnung der Alkopop-Flaschen - z.B. durch einen deutlich erkennbaren Warnhinweis auf einem leuchtenden roten Kronkorken - würde zudem dazu führen, dass Kassierer in Supermärkten und Tankstellen die Drinks mit dem hochprozentigen Inhalt schnell und einfach erkennen könnten und ihrerseits das Jugendschutzgesetz besser einhalten könnten.








