(openPR) Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung begrüßt, dass die Stadt Schwerin sich mit dem Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen beschäftigt. Es wird ein Weg gesucht, der einfach erscheint, aber als Einzelmaßnahme keine Lösung darstellt. Gerade die Tage, wie Herrentag, Silvester oder Public Viewing, an denen die Probleme mit alkoholisierten und randalierenden Jugendlichen und Erwachsenen am größten sind, sollen dabei keine Beach-tung finden.
Städte und Landkreise anderer Bundesländer sind da schon viel weiter. Gerade jetzt zur Karnevalszeit haben viele Städte Präventionskonzepte entwickelt.
Zum Beispiel wird in Ahlen erstmalig eine alkoholfreie Zone eingerichtet. In dieser Zone wer-den an den Ständen nur alkoholfreie Getränke ausgegeben - zu einem Einheitspreis von einem Euro. Alle Besucher werden gebeten, während des Aufenthalts in der Zone auf Alko-holkonsum zu verzichten. Als Anziehungspunkt für Jugendliche soll in dieser Zone eine Mu-sikbühne dienen. An den Verkaufsständen werden Kampagnen-Plakate und die Jugend-schutzbestimmungen ausgehängt.
Oder im Main-Tauber-Kreis machen die Ordnungsämter immer dann, wenn sie eine Schank-erlaubnis erteilen, die Veranstalter auf das Thema Jugendschutz aufmerksam und händigen eine Checkliste aus. Sind die Altersgrenzen am Eingang kenntlich gemacht? Wird um 22 und 24 Uhr tatsächlich kontrolliert, ob die Kinder beziehungsweise die Jugendlichen unter sech-zehn Jahren die Veranstaltung verlassen haben? Und sind attraktive alkoholfreie Getränke tatsächlich billiger als alkoholische? Diese und andere Fragen können in der Liste abgehakt werden, wenn die Vorbereitungen gewissenhaft getroffen wurden.
Beim Umgang mit der legalen Droge Alkohol hat die Vorbildfunktion der Erwachsenen viel Einfluss. Und nicht immer sind die Erwachsenen wirklich ein gutes Beispiel. Deshalb gilt es auch hier bestehende Gesetze einzuhalten. Im Gasstättengesetz heißt es im § 20 „Verboten ist in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu vera-breichen“.
In dieser emotional immer sehr hitzigen Diskussion geht es nicht allein um Verbote, sondern um einen vernünftigen und maßvollen Umgang mit Alkohol. Gleichzeitig bleibt die konse-quente Umsetzung des Jugendschutzes ein wichtiges Anliegen. Die Anwendung der Be-stimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) muss in allen gastronomischen Einrich-tungen und im Einzelhandel zur Selbstverständlichkeit und damit der Zugang und Erwerb von Alkohol für Jugendliche erschwert werden.
„Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung MV (LAKOST) ist gerne bereit Städ-ten, Landkreisen und Festveranstaltern bei der Erarbeitung von Präventionskonzepten zu unterstützen“, sagt Rainer Siedelberg, Leiter der LAKOST.








