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EuGH bestätigt Geschäftsmodell der deutsche internet versicherung ag

(openPR) Dortmund, 22. Oktober 2008. Zur Wahrung der Verbraucherrechte reicht es, neben dem E-Mail-Kontakt einen zweiten schnellen Weg der Kontaktaufnahme zu eröffnen, etwa mit Hilfe eines elektronischen Formulars. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Aktenzeichen C-298/07) anlässlich der Frage, ob die deutsche internet versicherung verpflichtet sei, schon vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer bekannt zu geben.

„Selbstverständlich bieten wir unseren Versicherten auch telefonischen Service. Unser Kundendienst wurde vom TÜV Saarland sogar mit Bestnote bewertet. Um unsere günstigen Tarife zu erhalten, führen wir aber vor Vertragsabschluss keine telefonische Beratung durch. Denn: Jeder Interessent erhält alle wichtigen Informationen zu unseren Produkten auf der Homepage verständlich dargestellt und kann mit wenigen Klicks seinen Tarif berechnen“, begründet dies Vorstandsmitglied Falko Struve. „Unsere Geschäftsprozesse sind konsequent auf das Internet ausgerichtet. Deshalb haben wir so günstige Preise. Unter Verbraucherschutz verstehen wir: Effizient mit dem Geld unserer Kunden umzugehen und ihnen die Kostenvorteile in Form günstiger Prämien weiterzureichen“, so Struve.

E-Mail-Anfragen werden wochentags innerhalb von 30 Minuten beantwortet

Auch Nicht-Kunden können mit dem Dortmunder Kfz-Versicherer schnell Kontakt aufnehmen. Wochentags werden Anfragen in 30 Minuten beantwortet. „Das Internet hat viele Lebensbereiche verändert. Wir freuen uns, dass der EuGH sich unserer Auffassung anschließt und erkannt hat, dass Verbraucherschutz im Internetzeitalter auch mit E-Mail-Kommunikation ausreichend gewährleistet wird“, so Falko Struve.

Weitere Infos: www.deutscheinternetversicherung.de

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