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Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

Bild: Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

(openPR) Stuttgart, 21. Oktober 2008 - Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Da es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt, fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen auch keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen an. Der Arbeitgeber führt bei kurzfristiger Beschäftigung pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 % des Arbeitsentgeltes an das Finanzamt ab.

Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die so genannten Minijobs anzuwenden.

Hat ein Schüler das 16. Lebensjahr vollendet und übt er eine kurzfristige Beschäftigung aus, sind Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden. Beiträge an die Krankenkasse sind keine abzuführen.

Beispiel: Schüler Max arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 23.7. bis 5.9.2008 in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800 Euro. Es entsteht keine Sozialver-sicherungspflicht, weil er weniger als 50 Tage gearbeitet hat. Ab 1.10.2008 arbeitet er für monatlich 400 Euro. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten.

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