(openPR) Stuttgart, 21. Oktober 2008 - Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Da es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt, fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen auch keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen an. Der Arbeitgeber führt bei kurzfristiger Beschäftigung pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 % des Arbeitsentgeltes an das Finanzamt ab.
Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die so genannten Minijobs anzuwenden.
Hat ein Schüler das 16. Lebensjahr vollendet und übt er eine kurzfristige Beschäftigung aus, sind Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden. Beiträge an die Krankenkasse sind keine abzuführen.
Beispiel: Schüler Max arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 23.7. bis 5.9.2008 in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800 Euro. Es entsteht keine Sozialver-sicherungspflicht, weil er weniger als 50 Tage gearbeitet hat. Ab 1.10.2008 arbeitet er für monatlich 400 Euro. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten.
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Über das Unternehmen
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.