(openPR) Bremen, 09.10.2008 Die Schutzvereinigung für Anleger e. V. (SfA) rät Inhabern von Lehman-Brothers-Zertifikaten, ihre möglichen Ansprüche einer sorgfältigen Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt unterziehen zu lassen. Die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung hängt in erster Linie davon ab, ob der Bankkunde zum Zeitpunkt des Erwerbs anleger- bzw. objektgerecht beraten worden ist.
Darüber hinaus sind nach Auffassung der SfA die Banken dann in der Haftung, wenn trotz Herabstufung des Ratings hinsichtlich der Lehman Brothers Bank der Erwerb der Lehman-Brothers-Zertifikate empfohlen worden ist. Dies hätte nach Kenntnis der SfA spätestens seit März 2008 nicht mehr erfolgen dürfen. Wem danach ohne entsprechenden Hinweis auf die alarmierenden Vorzeichen noch zum Kauf dieser Zertifikate geraten worden ist, dürfte rechtlich gute Karten haben.
Die Frage der Verjährung stellt derzeit nach Einschätzung der SfA im Normalfall noch kein Problem dar, weil die überwiegende Zahl der Anleger die betroffenen Zertifikate erst ab 2006 oder später erworben hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz beginnt die einschlägige dreijährige Verjährungsfrist mit Erwerb der Wertpapiere zu laufen.
Die Schutzvereinigung für Anleger e. V., Linzer Straße 5, 28359 Bremen, plant zum Thema Zertifikate in Kürze eine entsprechende Informationsveranstaltung (entweder als Präsenzveranstaltung oder Telefonhotline). Interessierte können sich gerne bereits jetzt dafür unter SfA-Telefon 0421/246 85-23 oder E-Mail:
vormerken lassen.








