Neue Geschäftsführerin des SfA e.V.
(openPR) Die Schutzvereinigung für Anleger e. V. hat eine neue Geschäftsführerin:
Frau Angelika Jackwerth
Frau Jackwerth ist seit über zehn Jahren als Rechtsanwältin tätig und hat sich auf Bank-, Immobilien- und Kapitalanlagerecht spezialisiert. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Jackwerth.
Unter der neuen Geschäftsführung will der Verein nicht nur die Anlegerschutzrechtsprechung voranbringen, sondern auch rechtspolitische Akzente setzen. Ein besonderes Anliegen des SfA e.V. ist die Förderung einer transparenten Beratung zu überschaubaren Bedingungen sowie die seit langem geforderte Neureglung der kurzen Verjährungsfrist. Verbraucherministerin Ilse Aigner hat insoweit bereits Unterstützung zugesagt.
Der SfA e.V. arbeitet nicht nur mit Politikern, sondern auch mit spezialisierten Anwälten und erfahrenen Gutachtern zusammen. Erfolgversprechend ist hier die Entwicklung der Rechtsprechung im Anleger-schutz.
Erklärtes Ziel des SfA e.V. ist es daher, den Anlegerschutz in Deutschland im Interesse jedes Anlegers ein entscheidendes Stück voran zu bringen. Mit Hilfe zahlreicher Mitglieder, die sich stark machen, wird uns dies gelingen.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Kontakt:
Schutzvereinigung für Anleger e. V.
Linzer Straße 5
28359 Bremen
Tel.: 0421 / 62 06 58 - 0
Fax: 0421 / 62 06 58 – 29
www.sfa-verein.de
Über das Unternehmen
Der Verein SfA Schutzvereinigung für Anleger e.V. ist eine Anlegerschutzvereinigung. Insbesondere soll der Schutz der Kapitalanleger im „Grauen“ und geregelten Kapitalmarkt durch die Vereinsarbeit verbessert werden. Erfahrungen geschädigter Anleger sollen zur Bekämpfung von Kapitalanlagebetrug bzw. unseriösen Verhaltens genutzt werden. Angestrebt wird auch ein Erfahrungs- und Informationsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander. Besondere Aufgabe des Vereins ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahren und Methoden betrügerischen bzw. zumindest unseriösen Verhaltens von Marktteilnehmern im Grauen Kapitalmarkt. Auf (rechts)politischer Ebene soll Aufklärung betrieben werden mit dem Ziel, eine Verbesserung der Anlegerrechte durchzusetzen. Der Verein ist Ansprechpartner insbesondere für Investoren, deren Kapitalanlagen notleidend geworden sind. Bei den Kapitalanlagen kann es sich um jede Form der Anlage handeln, insbesondere offene und geschlossene Fonds, Wohn- und Gewerbeimmobilien und Unternehmensbeteiligungen.
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