(openPR) Anlässlich der Veröffentlichung des 42. Bandes der Reihe „Aspenia“ (Aspen Institute Italy) hat Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone einen Vortrag über das Verhältnis von Religion und Politik im globalisierten Zeitalter gehalten. Die Meldung hierüber in den Katholischen Nachrichten (kath.net v. 30.09.08) gestattet einen Einblick in die Sichtweise des Kardinalstaatssekretärs, warum die Politik die Religion nötig habe:
„In einer Demokratie sei die Achtung der anderen Positionen geboten. Akzeptiere man jedoch Entscheidungen, die mit der menschlichen Natur nicht zu vereinbaren sind, so richte sich das gegen die menschliche Würde.
Die Nichtverhandelbarkeit wichtiger Prinzipien wie Lebensschutz, Schutz von Ehe und Familie und die Erziehung der Kinder hänge nicht von der Kirche oder einer angeblichen geistlichen Verschlossenheit ab, sondern von der menschlichen Natur selbst. „Die Natur des Menschen wird weder durch parlamentarische Mehrheiten noch durch das Vergehen der Zeit geändert.“ (Quelle: kath.net ebenda)
Dem ist mitnichten so. Es liegt gerade in der menschlichen Natur begründet, dass auch scheinbare Fundamentalpositionen „verhandelbar“ sind; dies gilt ohne Frage für die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts und hierauf zielt u.a. der grundrechtliche Schutzauftrag des parlamentarischen Gesetzgebers ab. Insofern ist eine naturrechtliche Betrachtungsweise nicht nur nicht anbefohlen, sondern in höchstem Maße rechtsirrig. Die Konsequenzen hieraus sind denn auch überaus klar und hinreichend bestimmt: die Politik bedarf nicht der Religion im Sinne einer conditio sine qua non, sondern die Religion konkurriert auf dem bunten Marktplatz verschiedenster Werte letztlich mit anderen Werthaltungen, ohne dass der Gesetzgeber gehalten wäre, etwaige (religiöse) Werte als vom Naturrecht vorgegeben zu internalisieren. Erkenntnisgewinne hieraus sind durchaus beschränkt, auch wenn in der Tat die Religion nicht nur ein „Opium für die Armen“ sei, wie der Kardinalstaatssekretär betont. Das Bekenntnis, „die Kirche wolle vielmehr helfen, ein rechtes und aufgeklärtes Gewissen zu entwickeln, das so freier und verantwortlicher werde“, gereicht diesem zur Ehre, wenngleich hierfür eine der notwendigen Bedingungen nicht eingelöst wird, ja letztlich nicht eingelöst werden darf: Das unzweideutige Bekenntnis zur individuellen Gewissensentscheidung des Einzelnen, dass nicht von vermeintlichen naturrechtlichen Grundbedingungen und damit irgendwelcher Wertentscheidungen abhängt. Die Freiheit zur Gewissensentscheidung beinhaltet ein stückweit mehr, als die Religion (und hier speziell die katholische Dogmatik) den Individuen zu konzedieren bereit ist. Insofern kann es nach dem Selbstverständnis der katholische Kirche nicht darum gehen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich das „Gewissen“ zu einem „rechten“ und „aufgeklärten“ entwickelt, sondern lediglich darum, dass ein spezifisch religiöses Gewissen monopolisiert wird, was aber im Kern nach diesseitiger Auffassung zutiefst „undemokratisch“ und zumindest moralisch und ethisch bedenklich ist.
Lutz Barth












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