(openPR) Deutliche Auswirkungen auf deutsche Factoringgesellschaften und deren mittelständische Kunden zu befürchten
Die Bundesregierung erwägt eine Fraktionsinitiative im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz 2009 einzubringen, um das Factoringgeschäft einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen.
Der Schock der Auswirkungen der Subprime-Krise sitzt scheinbar tief. Nachdem fast täglich Milliarden an Steuergeldern für die Stützung der Finanzsysteme bereit gestellt werden müssen, erfolgt in einer bisher unauffälligen und problemlos funktionierenden Finanzierungsnische eine erstmalige Reglementierung und Kontrolle, nämlich bei den Factoringgesellschaften in Deutschland durch die BaFin. Damit soll sicher gestellt werden, daß eine wesentliche Säule der deutschen Mittelstandsfinanzierung, mit einem Umsatzvolumen von fast 100 Mrd. € für das Jahr 2009, auch für die Zukunft gesichert wird.
Zu diesem Zweck soll Factoring als Finanzdienstleistung unter § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG eingestuft werden. Ein Unternehmen, das diese Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der nach den Regeln kaufmännischer Vernunft eine kaufmännische Organisation erfordert, wird so materiell zum Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG, das vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedarf.
So sind die Vorarbeiten unter Hochdruck fast abgeschlossen und die erste Lesung soll am 25.09.2008 stattfinden. Für den 08.10.2008 ist eine öffentliche Anhörung geplant und am 13.11.2008 soll das Jahressteuergesetz mit der Regelung für Factoringgesellschaften verabschiedet werden.
Gut vorbereitet sein werden die organisierten Factoringgesellschaften im Deutschen Factoring Verband eV und im BFM Bundesverband Factoring für den Mittelstand eV. Viele andere Anbieter dürften unter erhöhtem Handlungsdruck stehen. Eine Bereinigung und Verschmelzung von
Anbietern gilt als sicher.
Die Branche wird mit dem erhöhten Mehraufwand leben müssen. Man darf jedoch nicht vergessen, daß die Mittelstandsfinanzierung mittels Factoring nicht in einen Topf geworfen werden darf mit den risikoreichen Finanzierungsgeschäften der Banken und Sparkassen in den und mit den USA. Die Regulierungsinitiative betrifft damit überwiegend Unbeteiligte.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
HANSEKONTOR, Sekretariat der Geschäftsleitung, Telefon 040-23850400
Originaltext: Hansekontor Maklergesellschaft mbH Newsletterservice
Digitale Pressemappe: www.hansekontor-makler.de
Pressemappe via RSS : www.openPR.de


















