(openPR) Der Deutsche Telekommunikations - Verbraucherschutz e.V. bietet wirksamen Mitgliederschutz gegen Werbebelästigungen.
Irgendwo in Deutschland, an irgendeinem Wochentag, der Abendfilm hat gerade begonnen. Wenn dann das Telefon klingelt, sind oftmals, und das mit steigender Tendenz, Telefonwerber am anderen Ende der Leitung.
In aufdringlicher hartnäckiger Art versuchen sie irgendwelche Produkte wie z.B. supergünstige Telefonverträge, Glücksspiele mit 99-prozentiger Gewinnchance, unbedingt notwendige Versicherungen oder unsinnige Zeitschriftenlieferverträge, dem Angerufenen aufzuschwatzen.
Fast eine Million dieser Werbeanrufe, die man als cold call - kalter Anruf - bezeichnet, müssen die Bewohner diesen Landes täglich über sich ergehen lassen.
Das ist nicht nur unerträglich, sondern, es sind diese Werbeanrufe - Kaltaquise - bei Privatpersonen nach §§ 3 u. 7, UWG auch verboten.
Allerdings gibt es eine Ausnahme; Der Angerufene erklärte in schriftlicher Form ausdrücklich sein Einverständnis.
Diese Telefonwerber auf nette Art loszuwerden, ist eigentlich nicht möglich.
Deshalb muss man diese aufhalten, bevor sie den Anruf tätigen.
Die bekannteste Möglichkeit ist die Robinsonliste, die eine Sperrliste für ungewollte Werbung ist und eine Selbstverpflichtung von Handel und Industrie darstellt.
Wer sich auf dieser Liste eintragen lässt, sollte im Idealfall keine ungewollten Werbeanrufe mehr erhalten.
Ein wirksamer Rundumschutz vor der ungewollten Werbeflut:
Der Deutsche Telekommunikations - Verbraucherschutz e.V. - DTV e.V. - bietet seinen Mitgliedern eine bequeme und garantiert wirksame Alternative.
Der DTV e.V. schützt seine Mitglieder als z. Zt. einziger Verein in Deutschland vor Werbebelästigungen, egal ob sie als Telefonanruf, Fax, E-Mail, SMS oder einfach über den Postbriefkasten erfolgen.
Der DTV e.V. belässt es nicht nur bei der Eintragung seiner Mitglieder auf alle bekannten Sperrlisten, sondern hilft dahingehend, das besonders nervige Werbeanrufer, wenn es nicht anders geht, mit einer Unterlassungsklage bzw. für den Werbeanrufer kostenpflichtigen Abmahnung überzogen werden.
In jedem Fall veranlasst der DTV e.V., das alle seine Mitglieder als erstes in sämtliche bekannten Sperrlisten eingetragen werden.
Die Eintragung schützt die Mitglieder nicht nur vor der telefonischen Belästigung, sie schützt auch vor weitergehender ungewollter Werbung, wie z.B. über den Postbriefkasten, durch eine E-Mail u. a.
Sollten die Mitglieder des DTV e.V. weiterhin dementsprechend belästigt werden, so wird ihnen vom DTV e.V. kostenfrei ein Anwalt gestellt, der dann die rechtliche Auseinandersetzung mit dem lästigen und unverbesserlichen Werber führt.
Zitat; Darüber hinaus kann Privatpersonen eine Entschädigung zustehen, wenn Firmen sie unerlaubt kontaktieren.
Weitergehende Informationen über den Deutschen Telekommunikations - Verbraucherschutz e.V. können über die Homepage
www.DTVeV.com
abgerufen werden.






