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Folgen gefährlicher Auslandseinsätze besser absichern

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Bundeswehrverbandes

30. April 2004 - Nach einem Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Bundeswehrverbandes, Herrn Bernhard Gertz, erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Clemens Binninger MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Deutsche Bundeswehrverband begrüßen gemeinsam, dass die Bundesregierung jetzt bald ein Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungsgesetz - EinsatzVG) vorlegen will.

So ist es insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Zahl und Gefährlichkeit von Auslandseinsätzen dringend geboten, die Regelungen zum qualifizierten Dienstunfall anzupassen. Heute können Versorgungsansprüche der im Dienst geschädigten Beamten und Soldaten bzw. ihrer Hinterbliebenen häufig erst nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten durchgesetzt werden. Die CDU/CSU-Fraktion hatte daher bereits im Jahr 2001 versucht, die Regelungen über den qualifizierten Dienstunfall praxistauglicher zu gestalten, was aber am Nein von SPD und Grünen gescheitert war.

Das geplante EinsatzVG ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen darauf drängen, dass die vorgesehene Definition des Begriffes der groben Fahrlässigkeit in der Praxis nicht zum Instrument der Leistungsverweigerung werden kann. Überdies sollte sichergestellt werden, dass für zurückliegende aktuelle Fälle keine Versorgungslücken bleiben.

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