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Pendlerpauschale vs. IKB-Rettung

16.09.200815:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pendlerpauschale vs. IKB-Rettung

(openPR) Der Betrug an den Arbeitnehmern


Seit Januar 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer können im Rahmen einer Härtefallregelung seitdem «wie Werbungskosten» mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden. Der Staat spart so, lt. Finanzminister Steinbrück, 2,5 Milliarden Euro im Jahr.

Durch diese Streichung werden die Arbeitnehmer finanziell stark belastet. Doch einige Jahre zuvor hörte man die Politiker über uns Bürger schimpfen, weil wir so lange Anfahrtswege zur Arbeitsstätte nicht in Kauf nehmen wollten, und sie warben mit der Penderpauschale. Nun ist der Pendler der „angeschmierte“. Der Staat hat am Bürger nur ein Interesse – wie kann er ihm noch mehr Geld aus der Tasche ziehen.

Das die IKB-Bank verkauft wurde ist eine tragische Geschichte, obwohl vorher unter dem Deckmantel „Die Rettung der IKB-Bank“ Steuergelder in Höhe von 11 Milliarden Euro reingeschustert wurden. Mit einem Verkaufspreis – oder besser gesagt, mit einem kleinen Unkostenbeitrag – von 100.000,- € flossen somit 10,9 Milliarden Steuergelder den Bach hinunter (wobei das in Wahrheit sicherlich ein netter Anblick gewesen wäre, zahlt der Steuerzahler drauf). Mit diesem Geld hätte die Entfernungskostenpauschale für alle Arbeitnehmer für mind. 3 Jahre bezahlt werden können.

Der Betrug am Bürger nimmt kein Ende, er hat lediglich stets einen anderen Namen. Oder können unsere Politiker einfach nur nicht rechnen? Vielleicht sollten wir eine Initiative ins Leben rufen namens „Jedem Politiker seinen eigenen Taschenrechner“ und sicherlich lassen sich so manche Mathematiklehrer finden, die den Politiker diesbezüglich Nachhilfe geben.

Eine schnelle Insolvenz der IKB wäre um einige Milliarden günstiger gewesen und die Pendler könnten ihr ihnen zustehendes Geld erhalten. Doch so gehen sie leer aus, es sei denn das Bundesverfassungsgericht entscheidet Ende 2008 anders. Aber die Diätenerhöhung der Politiker darf unter keinen Umständen darunter leiden!

Es bleibt zu hoffen, dass Steinbrück bei der heutigen Haushaltsdebatte seinen Taschenrechner dabei hat!

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