(openPR) Anwaltliche Beratung kann ersteigert werden / „Suchmaschine“ für optimale rechtliche Beratung
Aus einem Pool von Anwälten: Kompetente und kostengünstigste Hilfe für Ratsuchende
Jena, 15. September 2008. Für Menschen, die dringend eine anwaltliche Beratung brauchen, jedoch unsicher sind, an welchen Anwalt sie sich wenden sollten, gibt es künftig eine schnelle Entscheidungshilfe: die Internet-Auktionsplattform der Deutschen Anwaltbörse unter www.deutscheanwaltsboerse.de. Über sie wird das rechtliche Problem einem großen Kreis von Anwälten unterbreitet und unter ihnen versteigert. Innerhalb von 48 Stunden, so verspricht die Deutsche Anwaltbörse GmbH aus Jena, wird dem Ratsuchenden so ein Rechtsanwalt vermittelt, der sich kostengünstig und kompetent des Falls annimmt.
Eine solche Auktionsplattform über Internet, auf der Rechtsfälle nicht meist-, sondern mindestbietend versteigert werden, ist in dieser Form bislang einmalig. Für den Nutzer hat das Verfahren den Vorteil, dass rund 100 bei der Deutschen Anwaltbörse registrierte Anwälte (derzeit läuft das Registrierungsverfahren) den jeweiligen Fall zeitgleich prüfen, mehr als eine Einzelperson je aufsuchen und letztlich auch bezahlen könnte. Die Anwälte, die sich des Falls annehmen wollen, geben ihr Angebot ab, das wiederum von der Anwaltbörse überprüft wird. Das günstigste Angebot wird an den Ratsuchenden weitergeleitet, und der Anwalt nimmt Kontakt zu seinem künftigen Mandanten auf. „So lässt sich für den Betroffenen richtig Geld bei optimaler anwaltlicher Leistung sparen“, erklärt Philipp Wolfgang Beyer, Gründer und Geschäftsführer der Deutschen Anwaltsbörse GmbH.
Von der Einstellung des Falls auf dieser Internet-Plattform bis zur Information des Ratsuchenden über das günstigste Angebot vergehen maximal 48 Stunden. Dazwischen liegen mehrere Schritte: Die Deutsche Anwaltbörse prüft den Fall, anonymisiert ihn und startet nach 24 Stunden die Auktion. In den nächsten 24 Stunden haben die teilnehmenden Rechtsanwälte Zeit, ein schriftliches Angebot abzugeben. Diese Angebote werden von der Deutschen Anwaltbörse nochmals überprüft; erst dann wird das günstigste weitergegeben. Danach setzt sich der ausgewählte Rechtsanwalt mit dem Ratsuchenden in Verbindung.
Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen dem Verbraucher keinerlei Kosten. Dies gilt zumindest für das erste Jahr, in dem die Anwaltbörse eingerichtet ist. Ab September 2009 betragen die Kosten pro Fall bei Erteilung des Zuschlags 5 Euro zzgl. MwSt. Die Betreuung der Mandanten geht nach der Auktion übrigens noch weiter: Sie werden nach ihrer Meinung befragt und können die erbrachte Leistung des Rechtsanwalts benoten.
An die Deutsche Anwaltbörse, diese „Suchmaschine“ für eine optimale rechtliche Betreuung, kann sich jeder wenden, der volljährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann er sein Problem auf der Internet-Plattform unter www. deutscheanwaltsboerse.de darstellen und versteigern. Hierfür eignen sich am ehesten solche Fälle, die durch einen Rechtsanwalt außergerichtlich gelöst werden können, etwa Mietstreitigkeiten, Verkehrsunfälle, Schadenersatzforderungen, Bußgeldverfahren, Behördenstreitigkeiten und Kapitalanlagefälle. Als zusätzlichen Service bietet die Deutsche Anwaltbörse auch die „Versteigerung“ von Inkassofällen und sonstigen Firmenrechtsfällen an. Lediglich Fälle, die bereits vor Gericht anhängig sind, eignen sich derzeit nicht für eine Einstellung bei der Deutschen Anwaltbörse. Auch sie können allerdings kostenfrei mitgeteilt werden. Die Deutsche Anwaltbörse kümmert sich darum.
Dass die Versteigerung von Rechtsfällen an Anwälte für Ratsuchende eine große Hilfe und darüber hinaus eine finanzielle Entlastung darstellt, leuchtet ein. Konkurrenz belebt das Geschäft – und macht die Preise für den Verbraucher günstiger. Bleibt die Frage, ob ein solches Vorgehen überhaupt erlaubt ist und sich mit der Bundesrechtsanwaltsordnung vereinbaren lässt. Die Antwort lautet „ja“. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2008 nämlich (Aktenzeichen: 1 BvR 1886/06) sind Auktionen, bei denen anwaltliche Dienstleistungen im Internet versteigert werden, grundsätzlich zulässig.
















