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Verbot kostenpflichtiger R-Gespraeche in Hotels

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 12. Maerz 2004 - Zur Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes erklaert die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Brunhilde Irber:

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag heute mit der Verabschiedung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Erbringung von Mehrwertdiensten als R-Gespraech untersagt.

Auf dem Markt fuer Telekommunikationsdienstleistungen tummeln sich derzeit immer mehr Anbieter so genannter R-Gespraeche. Gleichzeitig haeufen sich in Hotels die Faelle, in denen Gaeste, Dank der Direktwahlmoeglichkeit, Mehrwertdienste in Verbindung mit einem R-Gespraech bestellen. Diese Form der Telekommunikation birgt ein hohes Missbrauchspotenzial, denn der Hotelier sieht erst Wochen spaeter in der Abrechnung, dass ein Mehrwertdienst von einem Gast in Anspruch genommen wurde. Ein Leugnen oder eine falsche Anschrift des Hotelgastes fuehren dazu, dass diese meist sehr erheblichen Kosten von bis zu 120 Euro pro Verbindung und Stunde dem Gast nicht mehr in Rechnung gestellt werden koennen.

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