(openPR) Wenn Mitarbeiter Daten verlieren oder unerlaubt kopieren, laufen Unternehmen in eine Haftungsfalle! Dabei spielen weniger die strafrechtlichen Konsequenzen eine Rolle für das Unternehmen als die zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten! Das Unternehmen muss damit rechnen mit Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Auch der Mitarbeiter kann zum Schadensersatz herangezogen werden.
Gibt es einen Ausweg für das Unternehmen? Wurde die gebotene Sorgfalt zum Datenschutz bewerkstelligt, kann unter Umständen ein konkreter Entlastungsbeweis geführt werden. Durch organisatorische und technische Maßnahmen muss ein Unternehmen sicher stellen, dass einzelne Mitarbeiter nicht in der Lage sind Kopien zu erstellen um diese unerlaubt aus dem Unternehmen zu entfernen.
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt zwar Hinweise im Bereich der Kontrolle von Zugang und Auftragsbearbeitung, diese sind jedoch vage gehalten und reichen als definitive Anleitung in den Bemühungen zum Datenschutz nicht aus. Die eingesetzten Kontrollinstrumente sind detailliert zu beschreiben und regelmäßig zu überprüfen. Nur so kann das Unternehmen den Nachweis erbringen, dass regelmäßig ordentliche Datenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Leider ist es aber so, dass bei Rechtsstreitigkeiten die eingesetzten Maßnahmen durch die Gerichte oft anders beurteilt werden und Urteile gerne zu Lasten des Unternehmens gehen.
Wie kann ein Unternehmen seine Daten sichern? Eine von vielen Maßnahmen ist, durch das verschlüsseln von Datenbeständen zu verhindern, dass vertrauliche Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Wussten Sie eigentlich, dass wöchentlich ca. 3000 Notebooks an europäischen Flughäfen verloren gehen? Und das meist mit sehr sensiblen Daten auf ungesicherten Datenträgern. Werden Sie also aktiv, wenn es darum geht Daten in Ihrem Unternehmen zu schützen und fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten, wie dies zur Vermeidung von Nachteilen für Ihr Unternehmen realisiert werden kann.










