openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EU-Führerschein - Geld weg und keine gültige Fahrerlaubnis auf Dauer?

05.08.200800:53 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Schrittweises Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie drängt einerseits Führerscheintouristen zur Eile, andererseits Anbieter von EU-Führerscheinen zur Formulierung dubioser Angebote. Vorsicht ist zunehmend geboten!

Das Zusammenwachsen Europas und die damit einhergehende Angleichung der Rechtssysteme und Verwaltungsvorschriften hat so manches Schlupfloch geschaffen, das erst in mühevoller Kleinarbeit und Überarbeitung der Rechtsvorschriften geschlossen werden konnte. Eines der Schlupflöcher, die zahlreich in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, ist der Bereich des Führerscheintourismus.



Interessant ist zu beobachten, dass in den Jahren 2006 und 2007 die Medien diesem Thema fast wöchentlich Aufmerksamkeit schenkten. Inzwischen ist es um diese Thematik erstaunlich ruhig geworden.

Aus gutem Grund: Die Rechtsprechung des EuGH so wie das schrittweise Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie („RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006“) schließen die bislang bestehenden Schlupflöcher Zug um Zug.

Insbesondere Personen, die aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum mit dem deutschen Fahrerlaubnisrecht in Konflikt geraten sind, hatten bislang die Möglichkeit, aus den Schlupflöchern in der Rechtsprechung ihre Vorteile zu ziehen. Anbieter, die auf diese Problematik spezialisiert waren, konnten daran gut verdienen.

Ob dieses Geschäft ein faires Geschäft für alle Beteiligten war, sei dahin gestellt. Oft genug wurde mit der Hoffnung und der Leichtgläubigkeit Betroffener gespielt, die in Deutschland ihre Fahrerlaubnis verloren hatten. Angebote ohne Anreise, ohne Wohnsitz und ohne Aufenthalt waren keine Seltenheit.

Das böse Erwachen erfolgte dann in Deutschland bei der ersten Überprüfung der erworbenen Fahrerlaubnis: Nutzungsuntersagungen, Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins waren in manchem Fall die Folge.

Bemerkenswert ist, dass Regressforderungen gegen Anbieter von EU-Führerscheinen schon allein deshalb oftmals aussichtslos waren und sind, weil der Firmensitz außerhalb Deutschlands liegt und somit eine Verfolgung der Rechtsinteressen in keinem Vergleich zu den entstehenden Verfahrenskosten stehen würde. Böse Zungen könnten nun behaupten, dass zahlreiche Anbieter genau mit diesem Verhalten rechnen.

Seitdem nun der EuGH in mehreren Urteilen, zuletzt am 26.06.2008, die „Spielregeln“ konkretisiert hat, die bei dem Erwerb einer Fahrerlaubnis eingehalten werden müssen, gehen einige Anbieter neue Wege, um weiterhin sogenannte „MPU-Flüchtlinge“ als Kunden zu gewinnen: es wird mit einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Staat geworben, die dann in einem anderen EU-Staat angeblich problemlos in einen auch in Deutschland gültigen Führerschein umgeschrieben werden kann.

Ein anderer Weg, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum bösen Erwachen führen wird, ist die Behauptung, eine EU-Fahrerlaubnis könne noch bis zum 19. Januar 2013 erworben werden. Gestützt wird diese Äußerung auf Artikel 13, Absatz 2 der EU-Führerscheinrichtlinie: Zitat: „... Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“

Findige Anbieter brechen diesen Satz aus seinem Kontext in Art. 13 heraus, um ihre Geschäfte noch länger betreiben zu können. Die Vermutung betrügerischer Absicht kann nicht in jedem Fall unterstellt werden; sicherlich ist oftmals auch die Unfähigkeit, juristische Texte richtig zu lesen, ein Grund für diese Fehlinformationen.

Genau an diesem Punkt ist absolute Vorsicht geboten. Der so gerne in diesem Zusammenhang zitierte Art. 13 bezieht sich auf die Anerkennung alter Führerscheine, bei deren Erwerb noch die alten nationalen Klasseneinteilungen (z.B. für Deutschland: Klasse 1: Motorrad, Klasse 3: PKW bis 7,49 t) galten. So darf zum Beispiel niemand, der noch im Besitz des „alten grauen Lappens Klasse 3“ ist und ein Fahrzeug über 3,49t führt, vor dem 19. Januar 2013 wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis rechtlich belangt werden.

Ab dem 19. Januar 2009 ist keine deutsche Behörde mehr verpflichtet, eine außerhalb von Deutschland erworbene Fahrerlaubnis anzuerkennen, die nach diesem Datum erworben worden ist, sofern in Deutschland Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen, die die Anordnung einer MPU oder anderer Auflagen rechtfertigen würden oder sonstige Tatsachen auf die Nichteinhaltung von Vorschriften der FeV hinweisen. Somit ist mindestens eine Nutzungsuntersagung der oftmals teuer erworbenen Fahrerlaubnis für Deutschland ohne die Erfüllung der von der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten Verwaltungsauflagen vorprogrammiert.

Ausgenommen hiervon sind all die Fälle, in denen verkehrsrechtlich unauffällige Personen eine (zusätzliche) Fahrerlaubnis im Ausland erwerben. Selbstverständlich sind auch hierbei die rechtlichen Vorschriften zu beachten.

Es ist vorauszusehen, dass so manches Verfahren zur Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Fahrerlaubnis die Gerichte erneut beschäftigen wird. Der Ausgang dieser Verfahren mag heute ungewiss erscheinen. Dennoch darf als sicher gelten, dass die EU-Rechtsprechung die zunehmende Verkehrssicherheit zum Ziel hat. Genau aus diesem Grund wird auch die zukünftige Rechtsprechung des EuGH dem möglichen Missbrauch der Freizügigkeiten, die jede/r EU-Bürger/In genießt, nach allen Möglichkeiten entgegen treten und die Maschen enger knüpfen. Wer heute glaubt, dem Geist der 3. EU-Führerscheinrichtlinie auf Dauer ein Schnippchen schlagen zu können, wird in naher Zukunft durch die Realität eingeholt werden.



Dieser Artikel ist verfasst nach bestem Wissen, erhebt jedoch nicht den Anspruch einer rechtsverbindlichen Beratung oder Rechtsberatung, die ausschließlich Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten bleibt!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 231610
 2731

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „EU-Führerschein - Geld weg und keine gültige Fahrerlaubnis auf Dauer?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bodenstaff Consulting

2. Loheländer Kunst- und Handwerkermarkt
2. Loheländer Kunst- und Handwerkermarkt
Am Sonntag, 25.05.2014 von 10h bis 18h laden gleich zwei besondere Ereignisse zum Besuch in Loheland ein: zum Einen der 2. Loheländer Kunst- und Handwerkermarkt auf dem weitläufigen, historischen Gelände der Loheland-Stiftung in Künzell, zum Anderen die Neueröffnung des „Gartencafé Loheland“, das vom Tagungshotel Wiesenhaus bewirtschaftet wird. Seit fast 100 Jahren hat Handwerk in Loheland Tradition. Bis heute sind handwerkliche Bereiche, wie die Gärtnerei, die Schmiede und die Schreinerei, mit ihren typischen eigenen Erzeugnissen fester Bes…
20.05.2014
Zur Diskussion um Christian Wulff
Zur Diskussion um Christian Wulff
Wenig Wissen – viel Glauben - viel Korruption – viel Macht Es ist doch immer wieder faszinierend, wie schnell sich vor allem negative Schlagzeilen – auch oder gerade in der Weihnachtszeit - verbreiten lassen. Vor allem gelingt dies wesentlich einfacher, als einer breiten Öffentlichkeit positive Meldungen zu vermitteln. Der Versuch der Verbreitung negativer Gedanken ist sicher so alt, wie geschriebene Worte, sei es auf Tontafeln, Pergament, Papier oder im Internet. Und immer wieder funktioniert das gleiche Muster: „Hast Du schon gehört…? Weiß…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: LKW-Führerschein - Countdown läuft im September 09 wird die LKW Fahrerlaubnis richtig teuer und schwerBild: LKW-Führerschein - Countdown läuft im September 09 wird die LKW Fahrerlaubnis richtig teuer und schwer
LKW-Führerschein - Countdown läuft im September 09 wird die LKW Fahrerlaubnis richtig teuer und schwer
Die Fahrschulen verzeichnen im Bundesdurchschnitt ca. 10 Prozent mehr Anmeldungen zum Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis. Die Gründe liegen auf der Hand, von September 2009 an werden neue Regelungen zum Erwerb des LKW Führerschein in Kraft treten des weiteren benotigen LKW-Kraftfahrer zusätzliche Qualifikation. Nur wer seinen LKW-Führerschein bis zum 10. …
Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus.
Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus.
Immer wieder werden von überraschten Verkehrsteilnehmern die EU-Führerscheine eingezogen. Warum? Meist handelt es sich dabei um EU-Führerschein die in Tschechien oder anderen EU-Mitgliedsstaaten erworben wurden, weil die deutsche Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurden. Diese „Verkehrssünder“ sind oftmals jedoch auf Ihren Führerschein …
EU Führerschein - Spielregeln
EU Führerschein - Spielregeln
Berlin - Ein EU-Führerschein aus einen anderem EU Land muss in Deutschland nicht anerkannt werden wenn die neuen Spielregeln welche der EUGH (Europäische Gerichtshof) am 26.06.2008 veröffentlichte nicht eingehalten wurden. Dies gilt 1. dann wenn der Führerschein in der Sperrfrist erworben wurde und 2. wenn aus dem Führerschein ersichtlich ist das ein …
Bild: BGH - Keine Entschädigung für Entziehung EU-FahrerlaubnisBild: BGH - Keine Entschädigung für Entziehung EU-Fahrerlaubnis
BGH - Keine Entschädigung für Entziehung EU-Fahrerlaubnis
… EU-Fahrerlaubnisse wieder herausgegeben wurde, keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeit des Verlustes dieser Fahrerlaubnis hat. Begründet wird dies damit, dass sich aus dem EU-Führerschein des Klägers dessen deutscher Wohnsitz ergab und seit dem Urteil des EuGH vom 26.06.2008 (Aktenzeichen C-329/06, C-343/06, C-334/06 bis C-336/06) ein Mitgliedstaat …
Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus
Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus
Immer wieder werden von überraschten Verkehrsteilnehmern die EU-Führerscheine eingezogen. Warum? Meist handelt es sich dabei um EU-Führerschein die in Tschechien oder anderen EU-Mitgliedsstaaten erworben wurden, weil die deutsche Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurden. Diese „Verkehrssünder“ sind oftmals jedoch auf Ihren Führerschein …
Finger weg von falschen Versprechungen beim Führerscheintourismus
Finger weg von falschen Versprechungen beim Führerscheintourismus
Umgehung der 185-Tage-Regelung kann nach EU-Richtlinien strafbar sein! Mancher Anbieter von EU-Führerscheinen wirbt nach wie vor mit Begriffen, wie Blitzführerschein oder Führerschein in sieben Tagen und ähnlichem. Die Lösung liegt, so wird erklärt, im Schüler- oder Studentenstatus, bzw. auch der Möglichkeit eines Arbeitsvertrages in dem Staat, in dem …
Bild: Eu Führerschein und das neue EUGH UrteilBild: Eu Führerschein und das neue EUGH Urteil
Eu Führerschein und das neue EUGH Urteil
… Fahrerlaubnis gegeben sind. Daneben gilt der wichtige Grundsatz, wonach jeder Mitgliedsstaat generell die von einem anderen EU-Staat ausgestellten Scheine ohne jede vorherige Formalität anerkennen muss.so gelten die EU-Rechtsvorschriften des Landes in dem Sie Ihren EU-Führerschein / EU Fahrerlaubnis erworben haben.http://www.europa-fahrerlaubnis.com/
Bild: MPU Test oder ein EU-FührerscheinBild: MPU Test oder ein EU-Führerschein
MPU Test oder ein EU-Führerschein
Mit den letzten Entscheidungen des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom 26. Juni 2008 ist entschieden worden, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedsland ausgestellter EU-Führerschein nur dann nicht anerkannt werden muss, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheinbesitzer zum Zeitpunkt der Aushändigung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im ausstellenden …
Führerschein umschreiben um EU Fahrerlaubnis zu behalten
Führerschein umschreiben um EU Fahrerlaubnis zu behalten
Eine im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in der unter Punkt ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist, wird die Nutzung der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet untersagt werden wenn Eignungsmängel bekannt sind wie beispielsweise: Dogen, Alkohol, Punkte oder Straftaten. Die deutschen Behörden können die Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nachträglich zum MPU …
Der EU-Führerschein - Möglichkeiten und Unmöglichkeiten -
Der EU-Führerschein - Möglichkeiten und Unmöglichkeiten -
Immer wieder sind Veröffentlichungen und Artikel zu finden, die das Thema EU-Führerscheintourismus neu beleben und die Thematik so aufbereiten, als ob eine Person, die derzeitig einen EU-Führerschein legal erwirbt, schon alleine deswegen straffällig würde. In Übereinstimmung mit mehreren Verkehrsrechtlern muss diesen Aussagen widersprochen werden. Auch …
Sie lesen gerade: EU-Führerschein - Geld weg und keine gültige Fahrerlaubnis auf Dauer?