(openPR) Umgehung der 185-Tage-Regelung kann nach EU-Richtlinien strafbar sein!
Mancher Anbieter von EU-Führerscheinen wirbt nach wie vor mit Begriffen, wie Blitzführerschein oder Führerschein in sieben Tagen und ähnlichem. Die Lösung liegt, so wird erklärt, im Schüler- oder Studentenstatus, bzw. auch der Möglichkeit eines Arbeitsvertrages in dem Staat, in dem der Führerschein angeblich für relativ kleines Geld vor Ablauf der 185 Tage nach Ihrer Anmeldung ausgehändigt wird.
Hiervor muss nachhaltig gewarnt werden: Wie wollen Sie bei einer Kontrolle erklären, dass Sie gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch z.B. in Polen, Litauen, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder anderen EU-Staaten als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt sind?
Wie wollen Sie begründen, dass Sie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen oder Hartz-IV-Empfänger sind und zeitgleich in einem anderen Land arbeiten oder sich fortbilden? Damit riskieren Sie Anzeigen wegen der Erschleichung von Leistungen und/oder Steuerbetrug! Sie verstoßen gegen deutsches und EU-Recht!
Fehlinformationen und Ihre Hoffnung auf einen schnellen Führerschein kosten Sie wohlmöglich eine Menge Geld. Und Sie riskieren obendrein eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle kommen oder in einen Unfall verwickelt werden.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen EU-Führerschein zu erwerben, achten Sie bei Ihren Erkundigungen darauf, dass:
1. die Auskünfte, die Sie von Anbietern erhalten, den EU-Richtlinien entsprechen.
2. Ihre Situation in Deutschland Sie grundsätzlich zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis berechtigt.
Holen Sie gegebenenfalls verbindliche Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Bodenstaff Consulting
Inh: Silvan Bodenstaff
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