Neue Eigenheimförderung - Riester-Förderung jetzt auch für Wohneigentum
(openPR) Für den Bau eines Hauses brauchen viele Bauherren nicht so lange wie die Bundesregierung für ihre Entscheidung zur staatlichen Eigenheimförderung - besser: zur staatlichen Altersförderung. Aber jetzt ist sie da: Am 20.6.2008 hat der Deutsche Bundestag das sog. Eigenheimrentengesetz verabschiedet, und der Bundesrat hat am 4.7.2008 zugestimmt.
Bereits ab 2008 wird selbst genutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente gleichgestellt. Denn wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan.
Neben Rentenversicherungen, Fondsanlagen und Banksparplänen werden nun auch riesterfähige Bausparverträge und Darlehensverträge mit der Altersvorsorgezulage und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug gefördert. Außerdem kann das bisher angesparte Riester-Altersvorsorgekapital während der Ansparphase für die Anschaffung oder Herstellung oder zu Beginn der Rentenphase für die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden.
Einen ausführlichen und informativen Ratgeber zu dieser neuen Form der Eigenheimförderung bietet dás Internetportal Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de in den Rubriken 'Eigenheim' und 'Riester-Rente'.
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