(openPR) Bad Boll/Reutlingen - Der württembergische Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) fordert trotz Rückgang der Arbeitslosenzahlen einen »Zweiten Arbeitsmarkt«
Als »erfreulich« bewertet Jens Junginger, Vorsitzender des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt, den für Juni gemeldeten weiteren Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Damit sei aber noch lange nicht die Existenzsicherung vieler Menschen garantiert, mahnt Junginger und fordert einen »realistischeren und ehrlicheren« Umgang mit der Statistik.
Die jüngsten Erfolgsmeldungen dürfen seiner Meinung nach nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Rückgang bei der Zahl der Arbeitslosen zwischenzeitlich deutlich verlangsamt und der Beschäftigungsaufbau stagniert. Ebenso verdecke die Statistik die steigende Zahl der geringfügig Beschäftigten, der Beschäftigen im Niedriglohn-Sektor sowie der sogenannten Aufstocker.
Trotz der Tatsache, dass im Juni die höchste Beschäftigungsquote seit 15 Jahren erzielt wurde, liegt nach Ansicht des württembergischen KDA-Vorsitzenden das Ziel der Vollbeschäftigung noch in weiter Ferne. Es dürfe auch nicht kleingeredet werden, dass Menschen, die eine Grundsicherung erhalten, nur sehr schwer oder auch gar nicht in den »Ersten Arbeitsmarkt« zu integrieren seien und Geringverdiener kaum Chancen haben, in ein Existenz sicherndes, langfristiges Arbeitsverhältnis zu kommen.
Junginger zieht aus dieser Sachlage die Konsequenz, dass auch Baden-Württemberg einen geschützten »Zweiter Arbeitsmarkt« braucht. Eine derartige Initiative sei »längst überfällig«. Denn es habe sich gezeigt, dass es selbst unter guten konjunkturellen Bedingungen nicht gelungen sei, ausreichend Arbeitsplätze gerade auch für Schwächere zu schaffen. Schon jetzt sei angesichts der sich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur mit einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen zu rechnen.
Nach Ansicht des KDA-Vorsitzende ist es ein Trugschluss, wenn man meint, man könne alle Menschen an den »Ersten Arbeitsmarkt« heranführen. »Die permanente Drangsalierung von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nur bedingt arbeitsfähig sind, sich immer wieder aufs neue in eine befristete arbeitsmarktpolitische Maßnahme zu begeben, schadet der betroffenen Personen oft mehr als dass sie fördert, zumal wenn diese Maßnahmen nicht dauerhaft und nachhaltig angelegt sind.« Für diesen Personenkreis seien »eindeutig gesonderte Maßnahmen« erforderlich.








