(openPR) Stuttgart, 01. Juli 2008 - Bereits 2004 hat das Niedersächsische Finanzgericht das Bundesverfassungsgericht angerufen, da es einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sieht, da lediglich gewerblich tätige Unternehmen, nicht jedoch Freiberufler sowie Land- und Forstwirte der Gewerbesteuer unterliegen.
Weiterhin hält das Gericht auch die Abfärbereglung, aufgrund welcher sämtliche Einkünfte, die eine Personengesellschaft erzielt, in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden, für Verfassungswidrig. Die Abfärberegelung tritt selbst dann ein, wenn die Gesellschafter nur teilweise gewerblich tätig sind.
Die Finanzverwaltung hat jetzt auf das beim Verfassungsgericht anhängige Verfahren reagiert und weist alle Finanzämter an, sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.
Hinweis: Ein separater Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ist nicht notwendig, da aufgrund des Vorläufigkeitsvermerks nach Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entsprechende Änderungen oder Aufhebungen von Amts wegen vorgenommen werden. Enthält der Bescheid den Vorläufigkeitsvermerk, gewähren die Finanzämter in der Regel keine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung mehr.
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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.