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SMP - Landgericht spricht Anlegerin wegen Faschberatung beim Genussrechtsvertrieb Schadensersatz zu

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(openPR) Die Hamburger BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte hat für eine 72-jährige SMP-Anlegerin vor dem Landgericht Ravensburg ein Urteil gegen den Anlageberater erwirkt. Danach haftet der Anlageberater, der selbständig tätig war und als neutraler Bankkaufmann aufgetreten ist, der Anlegerin persönlich wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung der SMP-Genussrechte in Höhe von insgesamt € 77.027,37 (noch nicht rechtskräftig).



Er hatte die Anlegerin vor dem Abschluss nicht auf die negativen Berichte in der Fachpresse, u.a. "DFI-Gerlach-Report" und "Kapital vertraulich" hingewiesen. Experten warnten in diesen Medien schon Jahre vor der Insolvenz der Gesellschaften eindringlich vor dem Erwerb der Genussrechte der SMP. Sie schrieben u.a., dass die "Verluste vorprogrammiert" seien. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Mit der Feststellung der Pflicht zur Information über negative Presseberichte folgt das Landgericht Ravensburg der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach hat der Anlageberater den Kunden während des Beratungsgesprächs zwingend über negative Presseberichte zu der betreffenden Kapitalanlage aufzuklären."

In dem vorliegenden Fall ging der Berater unseres Erachtens mit ganz besonderer Dreistigkeit vor. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Er empfahl der Anlegerin, die kurz zuvor verwitwet war, die tatsächlich hochspekulativen Genussrechte von dem Vermächtnis ihres Manns zu kaufen, obwohl dies praktisch das letzte Vermögen der Frau war und erleichterte ihr die Entscheidung, indem er sie zu ihrer Bank fuhr, das Geld abheben ließ und bar entgegennahm. Dabei wies er sie nach Aussage der Anlegerin auch noch besonders darauf hin, gegenüber ihrer Hausbank den wahren Grund für die Abhebung zu verschleiern, weil die Bank nach seiner Erfahrung zum Schaden der Kunden von diesem großartigen Investment abraten würde."

Zwischenzeitlich gingen die SMP-Gesellschaften in die Insolvenz. Dadurch wurden die Genussrechte weitestgehend wertlos. Die Anlegerin verlor alle Rücklagen für das Alter. In der Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg zeigte sich der Anlageberater von dem Schicksal seiner ehemaligen Kundin allerdings hochgradig unbeeindruckt und lamentierte stattdessen, dass seine Kinder wegen der Anlegerin im Falle des Obsiegens nicht mehr studieren könnten. Das Schicksal der alten Frau war ihm scheinbar gleichgültig.

"In dem vorliegenden Fall hat der Berater aus unserer Sicht praktisch jeden Fehler begangen, den ein verantwortungsbewusster und umsichtiger Anlageberater begehen kann. Die Kunden sind, wenn sie so beraten werden, akut gefährdet", meint Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Betroffene sollten sich umgehend an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Erfahrungsgemäß kann vielen geholfen werden.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „SMP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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