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Kein Fortschritt in der Fortschreibung

25.06.200813:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundesausschuss der VVN-BdA hat sich auf seiner Sitzung am 21. Juni 2008 mit der seit dem 18. Juni vorliegenden „Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ befasst und erklärt:

Die Einwände am und Proteste gegen den bisherigen Entwurf des Gedenkstättenkonzepts des „Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ insbesondere von ausländischen Opferverbänden, dem Zentralrat der Juden und von KZ-Gedenkstätten haben einen Teilerfolg erzielt. Zumindest verbal wird jetzt die Einmaligkeit der Verbrechen des deutschen Faschismus hervorgehoben und von den gesellschaftlichen Verhältnissen in SBZ und DDR nach 1945 abgesetzt. Die „versteckte Agenda“ der Gedenkstättenkonzeption des Bundes bleibt jedoch die Totalitarismusdoktrin. Dies schlägt sich u.a. darin nieder, dass auf über 9 Seiten der „Aufarbeitung der Kommunistischen Diktatur“ ein erheblich größerer Umfang eingeräumt wird als auf 2 ½ Seiten den „Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur NS-Terrorherrschaft“.


An keiner Stelle erwähnt der vorliegende Text, dass es sich bei den KZ-Gedenkstätten um europäische Orte der Erinnerung und des Gedenkens handelt. Seit 1942/43 kam der größte Teil der Häftlinge aus den überfallenen und besetzten Ländern. Eine Mitwirkung der betroffenen Länder an der Gestaltung des Gedenkens ist nicht vorgesehen. Stattdessen vermittelt sich der Eindruck, das Gedenken solle vor allem der "nationalen Identitätsfindung" dienen.

Die VVN-BdA, in der auch Überlebende von Konzentrationslager und Haftstätte organisiert sind, erwartet von der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes

1. dem Gedenken und Erinnern an die NS-Zeit, an Verfolgung und Widerstand, aber auch der kritischen Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Ursachen für den Terror im Inneren sowie für Holocaust, Völkermord und Vernichtungskrieg klare Priorität einzuräumen. Das auf 2 ½ Seiten abgehandelte Pflichtprogramm zu „Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur NS-Terrorherrschaft“ entspricht weder der Dimension und Einmaligkeit der NS-Verbrechen noch der daraus oftmals beschworenen Verantwortung der bundesdeutschen Gesellschaft.
2. Gemessen an der hohen und weiter steigenden Besucherzahl ist die personelle und materielle Ausstattung der KZ-Gedenkstätten unzureichend. Führungen und darüber hinausgehende pädagogische Angebote rücken mit dem weiteren Abstand zu den historischen Ereignissen und dem Fehlen von Zeitzeugen verstärkt in den Mittelpunkt der Bildungsarbeit.
Wir fordern, alle Kernaufgaben der Gedenkstätten – ERINNERN, AUFKLÄREN, VERMITTELN, FORSCHEN sowie klassisch museale Aufgaben: SAMMELN, BEWAHREN, DARSTELLEN – durch eine langfristige institutionelle Förderung abzusichern. Nur mit einer uneingeschränkten öffentlichen Unterstützung können Gedenkstätten ihre erinnerungspolitischen Aufgaben wahrnehmen und ihren Aufklärungs- und Bildungsauftrag überzeugend umsetzen. Nur so können sie ein kritisches Geschichtsbewusstsein wie auch ein Verantwortungsbewusstsein für das Heute vermitteln und erfolgreich Mut machen, gegen Antisemitismus, Rassismus und Neonazismus und für eine Welt ohne Krieg und Faschismus einzutreten.
3. Die in internationalen Lagerarbeitsgemeinschaften organisierten Häftlinge haben den Aufbau von Gedenkstätten initiiert und durchgesetzt und ihren Ausbau kritisch begleitet. Diese Gremien, in denen noch Zeitzeugen, aber auch Angehörige von in den Lagern Inhaftierten, Historiker und andere der Erinnerung an die Verbrechen der Naziregimes verpflichteter Menschen aus vielen Ländern engagiert mitarbeiten, sollten auch künftig in den Beratungsgremien der Bundesregierung wie auch in den Gedenkstätten Sitz und Stimme haben und ihre Erfahrungen einbringen. Die vorgesehene unverbindliche jährliche Zusammenkunft der Bundesregierung mit „Vertretern von Opfer- und Betroffenenverbänden sowie Bürgerinitiativen“, deren Zusammensetzung unklar bleibt, kann dies nicht leisten.
4. Die Gedenkstätte Ravensbrück, die einzige den von dem Naziregime verfolgten Frauen gewidmete Gedenkstätte sollte in die „Ständige Konferenz der Leiter NS-Gedenkorte im Berliner Orte“ einbezogen werden.


Prof. Dr. Heinrich Fink

Vorsitzender der VVN-BdA

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