(openPR) „Dreister Manipulationsversuch“ der Öffentlichkeit durch Verbotsallianz
Das Bundesverfassungsgericht soll bei der Überprüfung der gesetzlichen Rauchverbote ein besonderes Augenmerk auf die vermeintlichen Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen legen. Dies fordert Netzwerk Rauchen, die führende Interessenvertretung der Raucher.
Wo keine wirkliche Gefahr vorliege, dürfe deshalb keine Freiheitseinschränkung erfolgen. „Das Märchen von 3.301 Passivrauchtoten ist längst widerlegt, ebenso wie Behauptungen über Einflüsse von Rauchverboten auf Herzinfarktraten“, teilt der Bundesvorsitzende des Netzwerks, Michael Löb, mit, „leider werden diese dreisten Irreführungen immer noch wiederholt, genauso wie die Verbotsbefürworter nach wie vor die verheerenden Auswirkungen des sog. Nichtraucherschutzes auf große Teile der Gastronomie leugnen“.
Netzwerk Rauchen kritisiert seit langem wissenschaftlich unhaltbare Aussagen über angeblich gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Passivrauchens. Ihre erneute Behauptung anlässlich der Verhandlungen in Karlsruhe seien ein „erneuter, dreister Manipulationsversuch“, so Löb.
Sowohl die Erkenntnisse der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), der Vergleich internationaler Studien, als auch eigenen Untersuchungen des Netzwerks zeigten deutlich, dass an einem Zusammenhang zwischen Tabakrauch in der Umgebungsluft und dem Auftreten von Krankheiten oder gar Tod „nichts dran“ sei. Selbst ein Rauchverbotsbefürworter wie der amerikanische Gesundheitsforscher Prof. Michael Siegel hat nachgewiesen, dass Rauchverbote in anderen Ländern keineswegs für sinkende Herzinfarktraten verantwortlich sein können.
Allein die Empfindlichkeit mancher Nichtraucher gegenüber Tabakrauch in der Luft könne indessen gesetzliche Verbote keinesfalls rechtfertigen.
„Karlsruhe muss dieses heißen Eisen anpacken“, verlangt Christoph Lövenich, Bundesgeschäftsführer des Netzwerks, „und bei der kritischen Prüfung sich nicht auf Leute verlassen, die auch die Mär vom Umsatzzuwachs durch Rauchverbote verbreitet haben.“
Die ersten drei von bundesweit rund 30 Verfassungsbeschwerden gegen die von den Bundesländern erlassenen Rauchverbote standen heute in Karlsruhe auf dem Prüfstand.











