Institut für Blutgruppenserologie und Genetik (IBSG) - Fachinstitut für Vaterschaftstests und Abstammungsgutachten
(openPR) Das Institut für Blutgruppenserologie und Genetik (IBSG) informiert über DNA-Tests für den Familiennachzug.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Immigrant oder Familienangehörige bereits in Deutschland lebender Personen vor einer Genehmigung für den Familiennachzug ihre Verwandtschaftsverhältnisse nachweisen sollen. In diesen Fällen kann z.B. durch ein DNA-Gutachten bestätigt werden, dass es sich bei den genannten Personen tatsächlich um deren Angehörige - in der Regel deren leibliche Kinder - handelt. Da das Abstammungsgutachten zur Vorlage bei Behörden benötigt wird, ist es in diesen Fällen besonders wichtig, bei der Durchführung auf die Einhaltung der amtlichen Richtlinien zu achten.
Die Begutachtung umfaßt die Klärung einer möglichen Mutterschaft bei Untersuchung von Kind und der fraglichen Mutter; einer möglichen Vaterschaft bei Untersuchung von Kind und dem fraglichen Vater, oder auch einer möglichen Geschwisterschaft zwischen zwei untersuchten Personen. Für den Familiennachzug können selbstverständlich auch komplexere Verwandtschaftsbeziehungen begutachtet werden. Zu den Möglichkeiten im Einzelfall ist dann eine Beratung durch einen der Sachverständigen empfehlenswert.
Das Institut für Blutgruppenserologie und Genetik gewährleistet mit dem Prüfzeichen der KFQA (www.kfqa.de – zuständige Prüfstelle nach Vorgabe der amtlichen Richtlinien) die Qualifikation seiner Gutachter sowie die Einhaltung der amtlichen Richtlinien und bietet die notwendige Neutralität, um gerechtfertigte Ansprüche der Antragsteller mit diesem sicheren DNA-Test durchzusetzen. Durch die langjährige Erfahrung bietet das IBSG einen professionellen Service auch bei der Beschaffung von Proben im Ausland (siehe auch http://www.ibsg.de/familiennachzug.html).
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Institut für Blutgruppenserologie und Genetik (IBSG):
Das IBSG wurde bereits 1989 als Speziallabor für Vaterschaftstests bzw. Abstammungsbegutachtung gegründet. Seitdem wurden mehr als 15.000 Abstammungsgutachten für Gerichte und Behörden, aber auch für Privatpersonen bei den unterschiedlichsten Fragestellungen erstattet. Der Institutsleiter Dr. med. Wolfgang Martin erstattet seit über 30 Jahren Abstammungsgutachten für Gerichte. Vor seiner Tätigkeit im Institut für Blutgruppenserologie und Genetik war er im ehemaligen Bundesgesundheitsamt in Berlin tätig, das seinerzeit Herausgeber der amtlichen Richtlinien war. Er hat bei der Erstellung der Neufassung der Richtlinien als Mitglied des Arbeitskreises bei der Bundesärztekammer mitgewirkt.
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Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist vor 3 Jahren in Kraft getreten. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die in Deutschland angebotenen Vaterschaftstests?
Eine der wichtigsten Vorschriften des neuen Gesetzes in Bezug auf die Abstammungsbegutachtung ist das Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Aufgrund der klaren Formulierung und der im Falle eines Verstoßes vorgesehenen Strafen wird das Verbot offensichtlich auch weitestgehend eingehalten.
Andere Anforderungen sind im GenDG aber weniger eindeutig formuliert. Hier gibt es zwar seit 2012 …
Hamburg, 18.01.2012: Im Oktober 2011 hat die Bundesärztekammer mit einem Vorstandsbeschluss überraschend die bisher gültigen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten aus dem Jahre 2002 außer Kraft gesetzt (1).
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In Deutschland gibt es nur wenige zugelassene Prüflabore für das Verfahren des Gentests zusammen mit dem Familiennachzug. Die Galantos Genetics ist ein zugelassenes Labor auf dem Campus der Uni-Mainz, die dieses Verfahren seit Jahren anwendet. Eine enge Kooperation besteht hier zwischen …
Morgen, am 1. August, tritt die seit März 2016 ausgesetzte Familiennachzugsregelung für subsidiär Schutzberechtigte wieder in Kraft. Danach dürfen Familienangehörige dieser nur vorübergehend Aufenthaltsberechtigten aus Krisen- und Kriegsgebieten nach Deutschland nachgeholt werden. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion …
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Wäre …
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Am Sonntag äußerte der Chef von dem BAMF…
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