(openPR) PARITÄTISCHER Sachsen begrüßt Entschließungsantrag des Bundesrates zur Einführung eines bedarfsgerechten Kinderregelsatzes
Schulessen, Unterrichtsmaterialien, Kleidung – für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien ist die Erfüllung dieser Grundbedürfnisse längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Als ersten Schritt hin zu einer Hartz-IV-Regelung, die diesen Bedürfnissen stärker angepasst ist, begrüßt der PARITÄTISCHE Sachsen daher den am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Entschließungsantrag zur Einführung eines bedarfsgerechteren Kinderregelsatzes.
„Mit dem derzeitigen Satz von 208 Euro für Kinder bzw. 278 Euro für Jugendliche ab 15 Jahren ist der monatliche Grundbedarf kaum zu decken“, erklärt die Landesgeschäftsführerin Beate Hennig. Der Aufruf an die Bundesregierung, bis Jahresende den Regelsatz für Kinder neu zu berechnen und dabei auch die Möglichkeit von Sachleistungen zu prüfen, sei längst überfällig. „Nachdem die Bundesregierung die Forderung des PARITÄTISCHEN, die Regelsatzpolitik stärker an die Bedürfnisse der Kinder anzupassen, seit Jahren zurückgewiesen hat, kann sie sich nun nicht länger ihrer Verantwortung entziehen“, so Frau Hennig weiter.
Die Statistiken zur Kinderarmut sprechen Bände: Seit Jahren steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die offiziell als arm gelten. 2007 traf diese Einschätzung auf 14 % der Kinder zu - das sind 2,5 Millionen, und davon leben allein in Sachsen 177.000 Kinder in Armut. „Die Folgen der Armut behindern die Entwicklung der Kinder nachhaltig: Sie ernähren sich ungesünder, da sie sich kein Schulessen leisten können, bewegen sich weniger, da auch die Mitgliedschaft im Sportverein Geld kostet, und sind bei der Wahl ihrer Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt“, erklärt Beate Hennig.







