(openPR) Für viele eine böse Überraschung: Der Fiskus langt zu!
Das Formular heißt „Anlage R", umfasst drei Seiten und gehört ab 2005 zur Steuererklärung. Mit solcherlei Papierkram hatten viele Rentner bisher nichts zu tun, weil sie einfach nicht steuerpflichtig waren oder das zumindest dachten. Jedoch sollte sich jeder Ruheständler das Formular schon einmal vormerken. Denn viele werden in diesem Jahr nicht drum herum kommen, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Für die meisten Rentner wird es vielleicht bei diesem einen Kontakt mit dem Fiskus bleiben. Das ist insbesondere dann zu erwarten, wenn die gesetzliche Rente weniger als 1.500,- Euro im Monat beträgt und es keine weiteren Einnahmen wie Mieten oder Zinsen gibt.
Eine Million Rentner betroffen!
Eine Menge Senioren, schätzungsweise über eine Million, sollten sich jedoch auf eine böse Überraschung einrichten, weil sie künftig Steuern zahlen müssen. Ein paar hunderttausend Senioren müssen sogar aufpassen, dass sie sich nicht zusätzlich zur Steuer eine saftige Strafe einfangen. Das könnte schnell passieren, wenn das Finanzamt feststellt, dass ein Rentner auch schon in den Vorjahren steuerpflichtig gewesen ist. Da hilft in der Regel nur eine Selbstanzeige.
Mehr Kontrolle durch Finanzämter
Die Hoffnung, einfach unentdeckt zu bleiben, oder dass der Staat von bestimmten Einnahmen nichts erfährt, ist trügerisch. Denn anders als früher hat das Finanzamt heute wesentlich mehr Möglichkeiten, um Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen. Es gibt ein neues Meldeverfahren für Rentenbezüge aller Art und die Möglichkeit, dass Finanzbeamte bei Banken konkret nachfragen. Und Unwissen schützt vor Strafe nicht. Bisher mussten - je nach Rentenbeginn - nur rund 30 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden. Dadurch entkamen die meisten Rentner faktisch der Pflicht, Einkommensteuer zu zahlen.
50 % der Rente werden besteuert
Künftig setzt der Fiskus mindestens die Hälfte der gesetzlichen Rente an. Beispiel: Wer im Jahr eine Rente von 18.000,- Euro bezieht, musste bisher vielleicht 30 Prozent davon versteuern, also 5.400,- Euro. Damit lag er bequem unter dem Grundfreibetrag von 7.664,- Euro. Wird jedoch die Hälfte der Rente besteuert, läge der Rentner mit 9.000,- Euro darüber. Dennoch zahlt er hier noch keine Steuern, weil er die Beiträge an die Krankenversicherung (etwa 2.000,- Euro) noch als Sonderausgaben absetzen kann.
Hohe Zinseinkünfte schädlich
Das Bild ändert sich ganz schnell, wenn der Rentner noch andere Einnahmen hat. Schon hohe Zinseinkünfte drücken ihn wieder in die Steuerpflicht, ganz abgesehen von anderen Alterseinkünften wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen.
Wer bisher gerade so unter der Freigrenze lag, dürfte künftig in jedem Fall darüber liegen, sagt Boris Zebrowski, Beratungsstellenleiter vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Mülheim/Ruhr (Saarn)
Hilfe bei der Steuererklärung?
Neben den Steuerberatern erstellen auch Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Ebenfalls beraten sie Mitglieder bei Einkünften aus Vermietung, Spekulationsgeschäften und bei Kapitalerträgen, jedoch dürfen die Einnahmen hieraus insgesamt 13.000,- € bzw. bei Ehegatten 26.000,- € im Jahr nicht übersteigen.
Neben der Beratung und Erstellung der Einkommensteuererklärung wird der Steuerbescheid auch auf Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls Einspruch und Klage eingereicht. Für sämtliche Leistungen ist ein einmaliger Jahresmitgliedsbeitrag zu leisten, der sozial nach Einkommen gestaffelt ist. Nähere Infos gibt es unter Tel. 0208 – 377 699 95 oder www.zebrowski.aktuell-verein.de .






