openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Post vom Finanzamt – Rentner werden zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert

(openPR) Rentnern könnte in den kommenden Monaten unangenehme Post ins Haus stehen. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, demzufolge seit 2005 ein größerer Teil der Renten versteuert werden muss. Rentenversicherungsträger sind inzwischen verpflichtet, Rentenzahlungen an die Finanzämter weiterzugeben. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt, prüfen die Finanzämter aktuell auf Grund der gemeldeten Daten die Höhe der Renteneinkünfte seit 2005. „Liegen diese über einem bestimmten Niveau, müssen Rentner Steuern zahlen und auch eine Steuererklärung abgeben“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Wenn die Finanzbeamten bei der Prüfung eine Steuerpflicht feststellen, aber noch keine Einkommensteuererklärung für die entsprechenden Jahre vorliegt, werden sie die Betroffenen anschreiben und diese zur Abgabe auffordern.“ In Nordrhein-Westfalen haben die Finanzämter bereits mit der Prüfung begonnen und viele Rentner angeschrieben. In anderen Bundesländern müssen die Rentner demnächst auch mit Post vom Finanzamt rechnen, da nach und nach mit der Überprüfung begonnen wird.



„Die Verunsicherung ist gro?, weiß Gudrun Steinbach, denn der Lohnsteuerhilfeverein betreut zahlreiche Rentner in den mehr als 350 Beratungsstellen deutschlandweit. Die meisten Senioren müssen nach Ansicht der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. jedoch keine Angst vor der Post vom Finanzamt haben. „Viele Rentner bleiben weiterhin unter dem Grundfreibetrag und müssen daher keine Steuern zahlen“, so die Steuerexpertin. Das gilt insbesondere für Ruheständler, die lediglich eine gesetzliche Altersrente erhalten.

Witwen und Pensionäre, die dagegen von mehr als einer Rente leben – also z.B. Altersrente, Witwenrente und betrieblicher Pension – sind sehr wahrscheinlich steuerpflichtig, weil ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das gilt ebenso für Rentner, die zur Absicherung ihres Lebensabends ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder einen Spargroschen angelegt haben und dafür Zinsen beziehen. Beides muss versteuert werden – und zwar rückwirkend bis 2005 bzw. dem Renteneintritt, wenn dieser später war.

Bußgeld droht, daher vorher tätig werden

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Senioren noch vor der Aufforderung durch das Finanzamt tätig zu werden. Erfolgt die Abgabe einer Steuererklärung erst später und ergibt sich eine Nachzahlung, kann zudem ein Bußgeld fällig werden. „Das Finanzministerium hat zwar angekündigt großzügig sein zu wollen, eine Amnestie für Rentner wird es aber nicht geben“, ist Gudrun Steinbach überzeugt. Wer dagegen von sich aus tätig wird und die Steuererklärung für die entsprechenden Jahre jetzt nachreicht, kommt zwar nicht um eine Nachzahlung herum, kann sich das mögliche Bußgeld aber sparen. Unterstützung erhalten Betroffene zum Beispiel bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Rentner die Steuererklärung erstellt. „Wer im Ruhestand ist, kann übrigens, wie jeder andere Steuerzahler auch, diverse Kosten steuerlich geltend machen und damit die Steuerlast senken“, erinnert Gudrun Steinbach. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, Versicherungsbeiträge oder Spenden.


Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 660181
 865

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Post vom Finanzamt – Rentner werden zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - informiert: Das ändert sich 2014 bei der Steuer
Die Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - informiert: Das ändert sich 2014 bei der Steuer
Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit einige steuerliche Neuregelungen. Die gute Nachricht zuerst: Nach einer ersten Anhebung 2013 wird der (steuerfreie) Grundfreibetrag für das kommende Jahr ein weiteres Mal angehoben. Ab 1. Januar 2014 steigt er auf dann 8.354 Euro. „Das Plus für den Steuerzahler ist aber überschaubar. Bei einem Steuersatz von 20 Prozent ergibt sich durch die Erhöhung lediglich eine Steuerminderung von 45 Euro“, erläutert Wolfgang Schaetz, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): „Eine wirkliche Entlastung s…
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. informiert: Der Weg zur Arbeit mindert die Steuerlast
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. informiert: Der Weg zur Arbeit mindert die Steuerlast
Immer mehr Menschen pendeln. Die Gründe dafür sind vielfältig: Häufigere Jobwechsel gehören ebenso dazu wie fehlender bezahlbarer Wohnraum in den Ballungszentren. „Steuerrechtlich gesehen ist jedoch jeder ein Pendler, der zwischen seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte eine Strecke zurücklegen muss“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.), „ganz egal, ob diese Strecke nun fünf oder fünfzig Kilometer beträgt.“ Unerheblich ist dabei zunächst auch, ob der Arbeitnehmer zu Fuß, mit dem Fahrrad od…

Das könnte Sie auch interessieren:

Die 11 häufigsten Irrtümer bei der Steuererklärung
Die 11 häufigsten Irrtümer bei der Steuererklärung
… ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und als Steuerexperte für die smartsteuer GmbH tätig. In diesem Beitrag werden die elf häufigsten Irrtümer bei der Steuererklärung beantwortet. Steuerirrtum 1: Nach erfolgter Abgabe der Steuererklärung ist eine Änderung nicht mehr möglich. Irrtum. Solange Sie noch keinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten …
Bild: Rund um die Steuererklärung: die fünf häufigsten RechtsirrtümerBild: Rund um die Steuererklärung: die fünf häufigsten Rechtsirrtümer
Rund um die Steuererklärung: die fünf häufigsten Rechtsirrtümer
Köln, 28. März 2013. Es ist wieder Zeit für die Einkommenssteuererklärung. Und wie in jedem Jahr fragen sich viele, welche Belege abzurechnen sind und welche Posten in die eigene Steuererklärung gehören. ROLAND-Partneranwalt Wolfgang Raudszus von der Plöner Kanzlei Raudszus und Partner erläutert die fünf häufigsten Rechtsirrtümer rund um die Steuererklärung. Rechtsirrtum …
Rentner können Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Rentner können Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten von der Steuer absetzen
… Hörgerät und häufige Arztbesuche. Im Rentenalter können die Ausgaben für die Gesundheit stark steigen. „Rentner können aber ebenso wie Arbeitnehmer Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen“, macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Absetzbar sind sämtliche Kosten, die in Folge einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden …
Steuererklärung für 2010 - Antrag auf Fristverlängerung
Steuererklärung für 2010 - Antrag auf Fristverlängerung
Die Steuererklärung für das Jahr 2010 war regulär bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. In einigen Fällen nimmt diese Aufgabe allerdings mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, deshalb räumt das Finanzamt unter gewissen Umständen eine Verlängerung der Frist ein. Das Finanzportal geld.de erläutert die Situation. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bürger, …
Bild: Steuertipps für Rentner im Jahr 2019Bild: Steuertipps für Rentner im Jahr 2019
Steuertipps für Rentner im Jahr 2019
Durch Steuertipps für Rentner nach der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückerhalten und mehr Kapital im Alter erwirtschaften. ------------------------------ Wer in den Ruhestand geht, ist nicht von der Verpflichtung befreit, eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Rentner, die mehr als einen bestimmten im Gesetz festgelegten Geldbetrag im Monat …
Bild: Besteuerung der Rentenbezüge - Änderung der gesetzlichen Regelungen seit 01.10.2009Bild: Besteuerung der Rentenbezüge - Änderung der gesetzlichen Regelungen seit 01.10.2009
Besteuerung der Rentenbezüge - Änderung der gesetzlichen Regelungen seit 01.10.2009
… Art und Höhe der Rentenbezüge von ca. 20 Millionen Rentner und Rentnerinnen. Das Altersentlastungsgesetz gilt ab dem Jahr 2005, so dass unter Umständen eine Einkommensteuererklärung für 2005 bis 2008 abgegeben werden muss. Allerdings dürften ca. 15 Millionen Rentner in Deutschland nicht mit Nachzahlungen rechnen. Demnächst erwarten viele Senioren mit …
Bild: Erweiterte Beratungsbefugnis für LohnsteuerhilfevereineBild: Erweiterte Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine
Erweiterte Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine
… dürfen seit 2009 mehr Steuerpflichtige beraten als zuvor. Auch Gehaltsempfänger mit Kapitalerträgen gehören dazu, wenn diese darauf verzichten, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung zu deklarieren oder bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 behalten die Geldinstitute automatisch 25 % der Kapitaleinkünfte …
Millionen Rentner fürchten Post vom Finanzamt – Ansturm auf Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins
Millionen Rentner fürchten Post vom Finanzamt – Ansturm auf Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins
… „Steuer auf die Rente“ auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Einigen Rentnern, die in einer der Beratungsstellen Rat suchten, haben die Mitarbeiter zur Abgabe einer Steuererklärung für die Jahre 2005 bis 2008 geraten. Das betrifft vor allem Senioren, die mehrere Renten beziehen, zur Altersvorsorge eine Wohnung oder ein Haus vermieten …
Bild: Ab Oktober kontrollieren verschärft die Finanzämter ob Rentner ihre Steuern bezahlenBild: Ab Oktober kontrollieren verschärft die Finanzämter ob Rentner ihre Steuern bezahlen
Ab Oktober kontrollieren verschärft die Finanzämter ob Rentner ihre Steuern bezahlen
… Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, wird betroffenen Rentnern geraten, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Rentner mit hohen Nebeneinkünften sollten noch einmal genau nachrechnen: Womöglich waren sie schon in der Vergangenheit steuerpflichtig – ohne je eine …
Bild: Steuererklärung 2005/2006 mit SteuerFuchs – digitale Unterschrift ermöglicht erstmals vollständig papierlose AbgabeBild: Steuererklärung 2005/2006 mit SteuerFuchs – digitale Unterschrift ermöglicht erstmals vollständig papierlose Abgabe
Steuererklärung 2005/2006 mit SteuerFuchs – digitale Unterschrift ermöglicht erstmals vollständig papierlose Abgabe
Lauenförde, Februar 2006 - die Steuererklärung vollständig per Webbrowser erledigen - die Hartwerk GmbH präsentiert hierzu die neue Version ihrer Web-Anwendung "SteuerFuchs". Dank digitaler Signatur können die Steuererklärungen 2003, 2004 und 2005 erstmals auch rechtswirksam über das Internet abgegeben werden. Das unter http://www.steuerfuchs.de abrufbare …
Sie lesen gerade: Post vom Finanzamt – Rentner werden zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert