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Besteuerung der Rentenbezüge - Änderung der gesetzlichen Regelungen seit 01.10.2009

Bild: Besteuerung der Rentenbezüge - Änderung der gesetzlichen Regelungen seit 01.10.2009

(openPR) Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater, Diplom-Wirtschaftsingenieur (Humboldt-Universität zu Berlin)

Barchfeld, 05.10.2009 - Ab dem 1.10.09 gelten unter anderem für Rentner und Rentnerinnen neue gesetzliche Regularien. Das Finanzamt erhält spätestens seit dem 01.10.2009 sämtliche Informationen über die Art und Höhe der Rentenbezüge von ca. 20 Millionen Rentner und Rentnerinnen.



Das Altersentlastungsgesetz gilt ab dem Jahr 2005, so dass unter Umständen eine Einkommensteuererklärung für 2005 bis 2008 abgegeben werden muss. Allerdings dürften ca. 15 Millionen Rentner in Deutschland nicht mit Nachzahlungen rechnen.
Demnächst erwarten viele Senioren mit gemischten Gefühlen Post von ihrer Finanzbehörde, denn es wurden Überprüfungen zu den Einnahmen von Rentnern angekündigt. Viele haben Angst vor hohen Nachforderungen. Die meisten Rentner haben aber zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Steuerberater Steffen Reum und sein Team erklären, wie man die Steuererklärung eines Rentners fachmännisch erstellt und helfen bei den neuen Verpflichtungen.
Durch die neue Konzipierung einer Internet-Steuerkanzlei für Rentner haben deutschlandweit Rentner und Rentnerinnen die Möglichkeit, sich fachgerechte Hilfe zu organisieren: ob von Flensburg bis München oder von Aachen bis Chemnitz.
Durch die Plattform www.steuererklaerung-fuer-rentner.de steht dieser Service jedem Rentner in Deutschland sowie im Ausland zur Verfügung.
Folgende Vorteile realisieren Rentner und Rentnerinnen bei einer Auftragserteilung durch das Internet:
1.Sie vermeiden lange Fahrten zum Besprechungs- bzw. Abgabetermin der Steuerunterlagen. Das spart Zeit, Benzinkosten und Nerven in einem Stau. Außerdem vermeiden Sie Bewegungsunannehmlichkeiten und das Unfallrisiko auf einer Fahrt, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind.
2.Sie müssen nicht warten, weder an einer Ampel, noch bei der Parkplatzsuche und nicht in der Kanzlei. Bei der bevorstehenden Aufforderungswelle durch das Finanzamt ist bei einer hohen Nachfrage nach Steuerberatung mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.
3.Sie brauchen keine Terminierung zu veranlassen; die Beratung erfolgt telefonisch vor Auftragsbearbeitung.
4.Eine langwierige, zeit- und nervenaufreibende Beschäftigung mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht ist nicht vonnöten: weder bei der Problemanalyse, der Erstellung der Steuererklärung noch bei der Prüfung ihres Steuerbescheides.
5.Weitere Sekundärkosten für ein Softwareprogramm und eingehender Fachliteratur entfallen.
6.Die Korrektheit der Steuererklärung ist durch die Bearbeitung durch einen Spezialisten gewährleistet, ebenso eine Steuerersparnis bzw. eine Steuererstattung.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind Montag bis Freitag jeweils von 8.00 - 18.00 Uhr.

Ansprechpartner:
Frau Kathleen Bräutigamm
Frau Evelyn Nitzsche
Frau Sandra Noack
Frau Carolin Denner
Frau Daniela Scharfenberg
Frau Patricia Malsch
Herr Toralf Günschmann
Herr Sebastian Beck

Telefon: 036961- 70933

Fax: 036961 - 70934

web: http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

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