BGH - BADENIA rechtskräftig verurteilt
(openPR) Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Badenia gegen ein von Resch Rechtsanwälte vor dem KG Berlin erstrittenes Urteil mit Beschluss vom 15.04.2008 (XI ZR 76/07) zurückgewiesen. Es dürfte das erste rechtskräftige Urteil aus dem Badenia Komplex sein.
Die Klägerin erwarb eine Schrottimmobilie in Wuppertal, welche von der Badenia nach dem Dortmunder Model finanziert wurde. Die Badenia muss die Klägerin nach dem Urteil nun so stellen, als ob sie diese Kapitalanlage nie erworben hätte. Neben Schadensersatzleistungen muss die Badenia daher auch die Schrottimmobilie übernehmen.
Im Zurückweisungsbeschluss stellt der BGH klar, dass das Urteil des KG Berlin nicht zu beanstanden ist. Die Klägerin wurde nach den Feststellungen des Gerichts über die in dem Objekt Wuppertal erzielbaren Mieten arglistig getäuscht. Die Badenia konnte nicht beweisen, dass sie hiervon nichts wusste. „Die Entscheidung beruht auf dem neu eingeführten Rechtsinstitut des institutionellen Zusammenwirkens einer Bank mit dem Initiator, das zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Bank führt“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
Leider zeigt sich die Badenia trotz mehrerer Niederlagen nicht beeindruckt und bietet weiter nur vereinzelt Vergleiche an. Die Vergleichverhandlungen verlaufen zäh und schleppend.
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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.
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