(openPR) Die rigorose Ausschlusspolitik an der Universität Potsdam wird fortgesetzt: Weitere Master-Studiengänge mit zusätzlichen Zulassungsbeschränkungen beschlossen
Nachdem die Präsidentin der Universität Potsdam, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, entgegen dem Votum des akademischen Senates umstrittene Master-Zulassungsordnungen erlassen hat, wird die Ausschlusspolitik an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam zugunsten eines rechtlich fragwürdigen und elitären Masterstudiums fortgesetzt. In der Fakultät wurden erneut Master-Studienordnungen beschlossen, welche nur einen Teil der Bachelor-AbsolventInnen für das konsekutive Masterstudium zulassen.
Die rechtlich unsicheren Zulassungsordnungen - der AStA lässt diese durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen - für vier Studiengänge enthalten einen festen zusätzlichen Numerus Clausus, sodass auch nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss nur diejenigen weiter studieren dürfen, die eine bestimmte Note im Bachelor-Studium erreichen.
Auf der letzten Sitzung der Senatskommission für Lehre und Studium (LSK) am 6. Mai wurde nun die "Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Geoinformation und Visualisierung" dem Senat zur Annahme empfohlen. Diese beinhaltet, dass diejenigen Bachelor-Studierenden, die nicht zu den "besten zwei Dritteln ihres Jahrganges" zählen, nicht weiter studieren dürfen. Die studentischen VertreterInnen in der LSK votierten einstimmig gegen die Zulassungsbeschränkung.
"Es ist völlig unverständlich, warum neben einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studium weitere Hürden für Studierende aufgebaut werden", erklärt Malte Clausen, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Universität Potsdam. "Jede erfolgreiche Absolventin und jeder erfolgreiche Absolvent eines Bachelor-Studiengangs ist in der Lage, einen daran anschließenden Master zu studieren. Sollte dies nicht der Fall sein, dann läuft in der Konzeption des Bachelor-Studiums etwas grundlegend falsch."
Die formalen Zulassungsbeschränkungen sind in den Augen des AStA rechtswidrig, er hat ein Rechtsgutachten angefordert. Im Paragrafen 27 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist wörtlich festgehalten, dass Zulassungszahlen so festzustellen sind, dass eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird. Die Landesregierung hat zudem Ende 2007 in der Antwort auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (DIE LINKE) festgestellt, dass wegen des verfassungsrechtlichen Gebots erschöpfender Kapazitätsauslastung eine zu gering angesetzte Lehrkapazität dazu führe, dass sich erfolglose StudienbewerberInnen in ihr Studium einklagen könnten.
"Wir fordern die Verantwortlichen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und die gesamte Universität dazu auf, Zulassungsbeschränkungen für Bachelor- und Masterstudiengänge rückgängig zu machen. Es ist ein Skandal, dass die Uni anscheinend versucht, Studierende trotz vorhandener Kapazitäten auszusondern", stellt Malte Clausen abschließend fest.
Eine erste Mitteilung vom 24. April zu diesen Vorgängen finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.asta.uni-potsdam.de/presse/index.php3?textfile=2999













