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Änderungen am Hochschulgesetz reine Makulatur

13.04.201016:32 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Änderungen am Hochschulgesetz reine Makulatur

(openPR) Gesetzesänderungsvorschläge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur gehen an den zentralen Forderungen der Brandenburger Studierenden vorbei

Bis zum Ende des ersten Quartals sollte das Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) der Landesregierung gegenüber zu anstehenden Änderungen am Brandenburgischen Hochschulgesetz Stellung beziehen (Drucksache 5/122). "Zwangsexmatrikulation, Masterzugangshürden und undemokratische Mitbestimmung in der akademischen Gremien sind Themen, die schon seit Jahren von den Referent_innen der unterschiedlichen ASten im Land beklagt werden und wieder übergeht das Land die geäußerten Kritiken", berichtet Katja Klebig, Referentin für Hochschulpoilitik im AStA der Universität Potsdam. "Auch in den verschiedenen Aktionen der Bildungsstreikenden werden sie immer wieder aufgegriffen und mehrfach mit Politikerinnen und Politikern der Landesregierung diskutiert", so Klebig weiter.

Bisher wurde die Notenhürde für einen Masterzugang gesetzlich vorgeschrieben. Nun können die Hochschulen selbst darüber entscheiden. "Hier wird auf der einen Seite wieder Verantwortungs-Ping-Pong gespielt und die Entscheidung über Zugangshürde für ein Masterstudium an die Hochschulen verschoben, anstatt sich als rot-rote Regierung einfach einmal klar zu positionieren. In Berlin geht es doch auch!" erklärt AStA-Referent Tamás Blénessy. "So, wie wir unsere Hochschule kennen, bringt diese Änderung im Gesetz exakt garnichts für die Studierenden, da die Universität Potsdam an ihren sinnfreien und ungerechten Master-Zulassungsbeschränkungen festhalten wird. Das Land ist hier gefordert, eine politische Richtungsentscheidung zu Gunsten einer sozialen und gerechten Hochschule zu fällen", ergänzt Blénessy.

Das Thema der Zwangsexmatrikulation wurde gar nicht angegangen. Hier wird sich einfach weiter dahinter versteckt, dass die Hochschulen das ja eigenständig regeln können, welche Überschreitung der Regelstudienzeit sie für angemessen halten. Das geht aber an der Lebensrealität von Studierenden vorbei, die den Verlauf ihres Studiums mit dem ihres Lebens koordinieren müssen. Erwerbsarbeit, Pflege- oder Erziehungsverpflichtungen sind nur drei Schlagworte, die viel Koordinationsgeschick beanspruchen. Noch in den Wahlprüfsteinen unterstützte die LINKE diese und andere Forderungen ganz klar, mittlerweile ist es ruhig um mögliche Gesetzesänderungen in der Fraktion geworden.

In einem Punkt geht die Landesregierung auf die Forderungen der Studierenden ein. Wenigstens soll das Teilzeitstudium gesetzlich verankert werden. "Aber was ist mit der Finanzierung drum herum? Versicherungen, Kindergeld und BAföG? Das land darf sich jetzt nicht mit der gesetzlichen Fixierung des Studienangebots an sich, aus der Verantwortung ziehen, sondern muss klar Stellung beziehen", fordert Katja Klebig weiter.

Auch wenn die LINKE sich in den Wahlprüfsteines des AStA noch für einen Ausbau der studentischen Mitbestimmung in den akademischen Gremien ausgesprochen hat und auch die SPD eine Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten aussprach, wird immer mehr Verantwortung in die Hände der Hochschulleitung übertragen. "Nicht nur, dass Anträge von den Studierenden übergangen werden oder wir als gewählte Studierendenvertretung teilweise um unser Rederecht kämpfen müssen, hat die Studierendenvertretung auf Landesebene nicht mal festgeschriebene Rechte. Dazu kommt das Lehrbeauftragte gar keine Vertretung haben", ergänzt Klebig.

"Mit den ganzen Änderungsvorschlägen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz wird nur Schönmalerei betrieben. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die soziale Wirklichkeit von Studierenden zu akzeptieren und beim Novellierungsprozess alle Statusgruppen einzubeziehen und ihre Lebenswirklichkeiten und Problemlagen einzubeziehen", so Tamás Blénessy abschließend.

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