(openPR) Zentrumspartei in Sorge um die verfassungsmäßige Ausgestaltung des elterlichen Erziehungsauftrages – bevorstehende Verabschiedung des „Kinderförderungsgesetzes“ definiert Erziehungsstandards
Mit großer Sorge beobachtet die Deutsche Zentrumspartei die zunehmende Ausrichtung der Familienpolitik der Bundesregierung an den Individualinteressen einzelner Familienmitglieder, z. B. an denen der Kinder. Dabei wird übersehen, dass Ehe und Familie „mehr“ ist als die Summe ihrer einzelnen Mitglieder. Letztlich wird diese Politik weder einer „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ noch den „Interessen des Kindes“ gerecht. Immer offenkundiger wird die Absicht, kurzsichtige wirtschaftspolitische Bedürfnisse zu befriedigen und die staatliche Beeinflussung der gesellschaftlichen Ordnung über die Erziehung der Kinder zu erreichen.
Auch hier scheut die derzeitige Regierung nicht den Verfassungsbruch um ihre Ziele durchzusetzen. So behauptet die Bundesjustizministerin Zypries wörtlich in einem Interview der „Welt“ vom 19.4.2008:
„WELT ONLINE: Die Werteordnung des Grundgesetzes, die nur einen besonderen Schutz für Ehe und Familie vorsieht, ist also nicht mehr zeitgemäß?
ZYPRIES: Der besondere Schutz für Ehe und Familie muss ergänzt und fortentwickelt werden. Unsere Verfassung ist von 1949. Seitdem hat sich eine Menge getan. Als ich in den 50er-Jahren aufgewachsen bin, wurde ich anders behandelt als die Kinder heute. Das ist gar keine Frage. Und das Recht muss sich veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen.“
Sie übersieht, dass alle Grundrechte – also auch Artikel 6 – als „unmittelbares Recht“ gelten und ihr zugrundeliegender Sinn nicht geändert werden kann. Alle Grundrechte unterliegen der sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG. Daher sind die Grundrechte nicht den jeweiligen politischen Absichten anzupassen. Vielmehr hat sich die Politik an der Verwirklichung dieser Rechte, die der Natur des Menschen entspringen, zu orientieren.
Die als „Paradigmenwechsel“ vereinbarte Neuorientierung in der Familienpolitik geht aber andere Wege. Sie betreibt geradezu einen gesellschaftlichen Umbau. Als Einfallstor dazu dient die Novellierung der „elterlichen Sorge“ mit dem Gesetz über „Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen“, dass am Donnerstag verabschiedet wird. Hatten bislang Eltern zu erziehen, solange das Kindeswohl nicht gefährdet war, müssen sie nun erziehen, wie es dem Wohl des Kindes entspricht. Wer definiert nun, was dem Wohl des Kindes entspricht, wer sagt, was wirklich sinnvoll für das Kind ist?
Das neue „Kinderförderungsgesetz“, das im Wesentlichen noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, hält ab Geburt die „frühkindliche Förderung“ für notwendig. „Bei den Kindern, die von ihren Eltern nicht die notwendige Förderung erhalten, sichert eine frühe Förderung die Basisbedürfnisse der Kinder“, schreibt die Bundesregierung dazu. Dann müssen Eltern im Zweifel jetzt vor Gericht begründen und beweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen, wenn sie ihr Kind erst mit drei Jahren in den Kindergarten schicken.
Doch die Mitarbeit der Eltern an den staatlichen Erziehungszielen funktioniert viel subtiler als über „Verpflichtung“ und „Zwang“. Er wird über die wirtschaftliche Not vieler Familien (besonders mit mehreren Kindern) erreicht. Müssen Eltern vielerorts für die nachmittägliche Betreuung in der Schule immer höher werdende Eigenbeteiligungen leisten, ist das gleiche Angebot an den Ganztagsschulen kostenfrei. Durch das neugestaltete „Unterhaltsrecht“ ist der Unterhaltsanspruch für die geschiedene oder getrennt lebende Mutter auf drei Jahre begrenzt. Dann müssen sie, so die Verfassungsgerichtsentscheidung vom 28. 02. 2007, wieder ihrer „Erwerbsobliegenheit“ nachkommen. Denn durch den Rechtsanspruch ist die Betreuung des Kindes öffentlich sichergestellt. Schon die Begrenzung des „Elterngeldes“ auf das erste Lebensjahr brachte den allermeisten Familien finanzielle Nachteile. Nach wie vor werden Familien verfassungswidrig in der Steuer- und Abgabengesetzgebung benachteiligt. Aus wirtschaftlicher Not müssen oft beide Elternteile erwerbstätig sein. Mit der jetzt anstehenden Einführung des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung ab dem zwölften Lebensmonat und der Ablehnung eines „Betreuungsgeld“ werden geradezu viele Eltern gedrängt, die mit Milliarden subventionierte „öffentliche Erziehung“ in Anspruch zu nehmen.
Dies verstärkt die – besonders in Ostdeutschland schon ersichtlich – Tendenz, die eigene Erziehung durch "professionelle" Kräfte ersetzen zu lassen. Eltern, die nicht mehr ihre Kinder erziehen wollen, können diese dann durch Dritte betreuen lassen. Damit wird aber nicht die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt, sondern der weiteren Destabilisierung der Familie Vorschub geleistet. Das Gesetz deckt so einen Bedarf, der wegen der Benachteiligung von Familien überhaupt erst durch den Staat erzeugt wurde. Kinder können (und müssen dann vielfach) öffentlich betreut werden in einem Alter, das von vielen Wissenschaftlern bedenklich für die gesunde Entwicklung des Kindes angesehen wird.
Damit verletzt der Staat das Prinzip der Subsidiarität, da er einerseits mehr und mehr (weit über sein „Wächteramt“ hinaus) Erziehungsaufgaben wahrnimmt, die genauso gut (bzw. besser) die Familie leisten kann. Andererseits entzieht er ihnen gerade die Mittel und Möglichkeiten, ihre verfassungsgemäße Aufgabe erfüllen zu können.
"Mit diesem Gesetz wird auch dem Gemeinwohl nicht gedient. Der Staat hat die Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Einzelne und Gruppen die Möglichkeit haben, frei ihre persönlichen Ziele zu erreichen." meint Liudger Berresheim, familienpolitischer Sprecher der Deutschen Zentrumspartei. "Letztlich wird durch die Gesamtheit der Gesetzesänderungen („Paradigmenwechsel“) unsere gesellschaftliche Ordnung ins Gegenteil verkehrt. Was auf der Strecke bleibt, ist das „Interesse des Kindes“ und sein Recht auf Erziehung durch die eigenen Eltern (Artikel 18 der UN – Konvention über die Rechte des Kindes)."










