(openPR) Am Ende der kalten Jahreszeit haben die Heizkostenableser Hochsaison, denn im Frühjahr wird die Jahresendrechnung fällig. Der Mieter sieht der Abrechnung seiner Heizkosten meist mit gemischten Gefühlen entgegen, denn nicht selten muss er nachzahlen. Vermieter können in diesem Fall unnötigen Ärger mit dem Mieter vermeiden, indem sie ihm vom Ableser gleich bei der Ablesung des Verbrauchs einen Ablesebeleg aushändigen lassen. So kann der Mieter seinen Verbrauch selbst kontrollieren.
Ein Blick auf die einschlägigen Gerichtsurteile zeigt, welche Sprengkraft das Thema Heizkostenabrechnung birgt. Allein 39 Mal musste der Bundesgerichtshof in den vergangenen sieben Jahren Streitfälle entscheiden, die die „zweite Miete“ betreffen. Der Wohnungseigentümer bzw. Hausverwalter kann von vornherein Ärger vermeiden, indem er einen Messdienstleister wie zum Beispiel die Firma Kalorimeta beauftragt, der grundsätzlich für jeden Bewohner einen Ablesebeleg erstellt. „Bei Heizkosten von über 1000 Euro im Jahr sollte der Mieter unbedingt die Chance bekommen, die Werte zu kontrollieren, die auf seiner Abrechnung erscheinen“, sagt Kalorimeta-Pressesprecher Friedemann Kuppler.
Das Hamburger Unternehmen ist unter den großen Dienstleistern der Einzige, der diesen detaillierten Beleg standardmäßig erstellt. Bei anderen Anbietern wird der Beleg entweder gar nicht oder nur auf ausdrückliches Verlangen des Mieters nachgereicht.
Die Ableser von Kalorimeta sind mit Handgeräten zur Datenerfassung ausgerüstet, mit denen der Verbrauch registriert und auf einem Beleg ausgedruckt wird. Der Mieter unterschreibt dann einen Durchschlag des Belegs. Im Streitfall hat der Vermieter dadurch mehr Rechtssicherheit.
Die mobilen Erfassungsgeräte ermöglichen zudem eine schnelle Heizkostenabrechnung. Über 80 Prozent aller Abrechnungen werden innerhalb von sieben Arbeitstagen erstellt. „Falls nötig, kann der Mieter dann in der nächsten Heizperiode seinen Verbrauch reduzieren, und der Vermieter kann die Vorauszahlungen des Mieters zügig an den tatsächlichen Verbrauch anpassen“, so Kuppler.
Übrigens: Der Beleg wird vom Messdienstleister ohne Aufpreis geliefert.













