(openPR) Was ist passiert?
Einer Bewohnerin wird trotz Ablehnung und Äußerung von Unwohlsein, immer wieder Nahrung und Trinken in den Mund gegeben. Die Bewohnerin erbricht kurze Zeit später.
(Quelle: KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege, Bericht v. 05.03.08)
Ein gestörtes Essverhalten und die Nahrungsverweigerung ist ein zentrales Problem in der Pflege und nicht selten stellen wir fest, dass die Debatte hierüber auf der ethisch-moralischen Ebene geführt wird (vgl. dazu etwa S. Borker, Akute und chronische Nahrungsverweigerung, in Heilberufe 4/2002, S. 32 ff.).
Das hierbei jedweder „Zwang“ zu vermeiden ist, ist hinlänglich bekannt, mal ganz abgesehen davon, dass in der „Zwangsernährung“ zugleich auch ein strafbewehrtes Verhalten erblickt werden kann. Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass hier eine Ursachenabklärung zwingend erforderlich ist, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ggf. auch eine krankheitsbedingte Störung vorliegt. Neben ausreichender Zeit für die Nahrungsanreichung und dem Erfordernis, die Äußerungen der Bewohnerin ernst zu nehmen, dürfte hier insbesondere eine diagnostische Abklärung der möglichen Ursachen durch einen Arzt notwendig angezeigt sein.
Lutz Barth













