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VDF e.V. und Bundesgesundheitsministerium für konsequentes Rauchverbot am Arbeitsplatz

05.03.200808:50 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Tabakrauch gehört in die oberste Gefährdungsstufe gesundheitlicher Arbeitsstoffe. „Diese Tatsache sollte Arbeitgebern zu denken geben“, meint Kai Schimmelfeder, Vorsitzender des Verbands Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V. (VDF). Das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin macht die Gefährdung konkret: „Tabakrauch enthält neben Nikotin, einem hochwirksamen Nervengift mit hohem Suchtpotential, und Teer mehr als vierzig krebserregende Einzelsubstanzen sowie Kohlenmonoxid“, so Dr. Andreas Schoppa, persönlicher Referent der Bundesbeauftragten für Drogenfragen. Langfristig drohten Herz- und Kreislauferkrankungen, verschiedene Krebserkrankungen wie Lungen- und Kehlkopfkrebs, chronische Bronchitis und Lungenemphysem. Hinzu komme, dass Raucher stark schlaganfall- und herzinfarktgefährdet seien.
Das bedeutet: Rauchen am Arbeitsplatz stellt eine erhebliche Gesundheitsbelastung dar – und zwar sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher, die den Rauch passiv einatmen. Werde bei der Arbeit hingegen nicht geraucht, verringere dies deutlich die Gefahren, erklärt Dr. Schoppa: „Studien belegen, dass Rauchfreiheit im Betrieb die Schadstoffkonzentration in Innenräumen innerhalb weniger Monate drastisch senkt.“ So habe sich beispielsweise die Lungenfunktion von Beschäftigten in gastronomischen Betrieben in Irland und Norwegen durch ein Rauchverbot klar verbessert.
Rechtliche Maßnahmen wie das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung haben den Nichtraucherschutz in Deutschland bereits vorangebracht. Dr. Schoppa: „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor Tabakrauch zu schützen.“ Die Luftqualität werde verbessert, und es sei ein Rückgang der akuten Gesundheitsstörungen sowie der chronischen Atemwegs- und der Herz-Kreislauferkrankungen zu erwarten. Ein gutes Beispiel sei Italien: Hier habe sich nach Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie die Herzinfarktrate um elf Prozent reduziert.
Das Bundesministerium für Gesundheit zieht ein unmissverständliches Fazit: „Nur komplette Rauchfreiheit stellt einen wirksamen Schutz vor tabakrauchbedingten Innenraumschadstoffen dar.“ Partielle Rauchverbote brächten einen geringen Gesundheitsschutz mit sich.
Viele Arbeitnehmer, für die der Griff in die Zigarettenschachtel zur Routine gehört, empfinden ein konsequentes Rauchverbot als große Einschränkung. Doch auf jeden Fall stellt es für sie die Chance dar, womöglich nach langen Jahren oder Jahrzehnten endlich von ihrer Sucht loszukommen, so VDF-Vorsitzender Schimmelfeder. Der VDF unterstützt Aufhörwillige darum mit seiner aktuellen Internetkampagne „Deutschland hört auf zu rauchen“ (www.deutschland-hoert-auf-zu-rauchen). Die Internetseite bietet einen besonderen Service: Hilfe bei der Suche nach dem passenden Fitnessstudio in unmittelbarer Nähe. Wer aufhören will, zu rauchen, und zu einem gesundheitsbewussten Leben zurückkehren will, findet also im VDF den richtigen Ansprechpartner.

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