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Strafanzeige gegen Steinbrück

25.02.200811:38 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Familiennetzwerk Deutschland: Finanzminister diskriminiert pauschal Eltern

Bonn/Hollern - Eltern empören sich über Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Erneut sei in der Debatte um die Erhöhung des Kindergeldes pauschal unterstellt worden, Väter und Mütter würden die staatlichen Mittel zweckentfremden. Der Nachrichtensender n-tv http://www.n-tv.de/913073.html zitiert Steinbrück folgendermaßen: „Die Frage sei, ob man den Eltern etwas mehr Geld für DVDs oder Zigaretten gebe oder man bedeutend mehr für die Kinder mit besseren Betreuungs- und Bildungsangeboten erreiche. Der Minister bevorzuge den zweiten Weg.“

Nach Ansicht des Familiennetzwerks Deutschland http://www.familie-ist-zukunft.de diskriminiert der Bundesfinanzminister pauschal die Personengruppe „Eltern“ und setzt deren Leistung für ihre Kinder öffentlich herab. „Es muss endlich Schluss sein mit diesen unverschämten Vorwürfen, als ob Väter und Mütter ihren Kindern das Geld wegnehmen, um sich mit primitiver Unterhaltung besser zerstreuen zu können“, sagt die Leiterin des Netzwerks, Maria Steuer. Die Diffamierung müsse ein Ende haben. Deswegen habe man jetzt Strafanzeige gegen den Minister gestellt. Den eigentlichen Missbrauch mit dem Geld betrieben nicht die Eltern, sondern der Staat, der Familien trotz inzwischen vier Bundesverfassungsgerichtsurteilen unzulässig hoch besteuere, so Maria Steuer.
Das Familiennetzwerk kritisiert weiter, der Finanzminister unterstelle, dass die öffentliche Erziehung für Kinder generell besser geeignet sei als die erziehende Tätigkeit der Eltern. Deshalb erinnere man Steinbrück an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, der zufolge der Staat nicht berechtigt ist, „die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. (…) Diese primäre Entscheidungsverantwortlichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerfGE 99, 216 vom 10.11.1998, Randnummer 64)

Der Minister müsste auch wissen, dass sich das tatsächliche „Kindergeld“ mit ansteigendem Erwerbseinkommen auf Null reduziert und bei nicht vorhandenem Erwerbseinkommen (ALG II, Sozialhilfebezug) wegen Anrechnung mit anderen Sozialleistungen real nicht bezogen wird. Denn dem wesentlichen Inhalt nach sei das ausgezahlte Kindergeld eine „vorweggenommene Steuererstattung“, da der Staat von Familien mehr Einkommensteuer nimmt, als er angesichts des freizustellenden Existenzminimums eigentlich einziehen dürfte (BVerfGE 82,60 vom 29.5.1990). Dafür schaffe das Kindergeld einen (Teil-)Ausgleich. „Familien zu viel Steuern abzuknöpfen, um sie nachher mit Erziehungsgutscheinen abzuspeisen, ist eine Bevormundung, die wir uns nicht gefallen lassen“, so das Familiennetzwerk.
Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird.

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