(openPR) 23. Februar 2004 - Zu den heute erneut auftauchenden Mutmaßungen, die ins Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingebrachten Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Subventionsabbau seien verfassungswidrig, erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Die gegen das Gesetz vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken werden vom Bundesfinanzministerium nicht geteilt.
Die angesprochenen Steuerrechtsänderungen dienen der Umsetzung der Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Subventionsabbau. Die Vorschläge sind Teil des Haushaltsbegleitgesetzes und waren Gegenstand der parlamentarischen Beratungen, auch wenn diesen nicht die endgültigen Gesetzestexte zugrunde lagen. Gewichtige Positionen, wie z.B. die Eigenheimzulage und die Entfernungspauschale, waren bereits im ursprünglichen Regierungsentwurf enthalten. Im Haushaltsausschuss und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurden die Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück ausführlich beraten.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss u.a. mit dem Ziel angerufen, die Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Abbau von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen einzubeziehen. Die im Vermittlungsverfahren am Haushaltsbegleitgesetz vorgenommenen Veränderungen halten sich im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens.