(openPR) Pflegebedürftigkeit: Menschen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung auf Dauer in erheblichem Maße Hilfen in ihrem Alltag benötigen und somit auf Dritte angewiesen sind, gelten als pflegebedürftig. Erkrankungen können in diesem Zusammenhang Lähmungen, Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Störungen des zentralen Nervensystems, Funktionsstörungen der inneren Organe, Psychosen, Neurosen, geistige Behinderungen und andere Erkrankungen sein.
Welche Unterstützung bietet die Pflege bei Pflegebedürftigkeit?
Der Pflegebedürftige erhält Hilfe bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen), der Ernährung (z.B. Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung), der Mobilitätssicherstellung (z.B. beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Gehen und Stehen) sowie bei hauswirtschaftlichen Aufgaben (z.B. Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen).
Wo finden die Hilfen statt?
Die Hilfen und Betreuungen können an unterschiedlichen Orten der Pflege stattfinden:
a) Zuhause (ambulante Pflege)
b) als Tagespflege - Versorgung tagsüber
c) als Nachtpflege - Versorgung über Nacht
d) in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
e) als Kurzzeitpflege/Urlaubspflege - 24 Stunden Versorgung und Betreuung
bis zu 4 Wochen im Jahr
f) als Vollstationäre Pflege - Kompletter Umzug in ein Pflegeheim
>> Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im eJournal MEDIZIN ASPEKTE unter der URL
http://www.medizin-aspekte.de/08/02/medizin_forschung/pflegebeduerftigkeit_kurzzeitpflege.html
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