(openPR) Um Leistungen der Pflegekasse - wie zum Beispiel Pflegegeld - zu erhalten muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Diese Begutachtung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und kann erst nach einer Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen.
Die Pflegeversicherung hat 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, welche die vorherigen Pflegestufen ersetzen. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und die daraus folgende Berechnung der Pflegegrade sind umfangreich. Die Begutachtung erfolgt nach einem mehrseitigen Fragebogen, der bei Erwachsenen die Selbstständigkeit in acht verschiedenen Lebensbereichen erfasst. Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird an der Abweichung der Selbstständigkeit gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern ermittelt.
Vor einer anstehenden Begutachtung sollten Pflegebedürftige sich intensiv darauf vorbereiten. Dazu kann ein Pflegetagebuch dienen, außerdem sollte bei der Begutachtung ein Angehöriger mit dabei sein.
Seit 28. März 2020 wird die Pflegebedürftigkeit telefonisch festgestellt
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Sozialgesetzbuch XI um einige Paragrafen erweitert. Laut §147 kann die Begutachtung ab dem 28. März bis einschließlich 30. September 2020 ohne eine persönliche und körperliche Untersuchung des Versicherten erfolgen. Stattdessen kann die Begutachtung anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie anhand der Angaben und Auskünfte des Versicherten, seinen Angehörigen und sonstigen zur Auskunft fähigen Personen erfolgen. Damit ist eine Begutachtung nach Aktenlage und auch telefonisch gesetzlich geregelt und möglich (https://www.pflegegeld-info.de/pflegeversicherung-corona-begutachtung/).
Leider ist damit zu erwarten, dass künftig die Begutachtungen mehr zu Ungunsten der Versicherten ausfallen, weil sich die Gutachter kein persönliches Bild der Situation machen können. Antragsteller sollten unbedingt auf die neue Vorgehensweise aufgeklärt werden, damit sie sich angemessen vorbereiten können. Ausführliche Informationen zur Begutachtung finden Betroffene auf dem Internetportal pflegeggeld-info.de unter folgendem Link: https://www.pflegegeld-info.de/pflegegrade-berechnen/











