openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Landgericht München I kippt “Umsatzbeteiligung” der Akzenta AG

Bild: Landgericht München I kippt “Umsatzbeteiligung” der Akzenta AG
Rudolf Appl Rechtsanwalt
Rudolf Appl Rechtsanwalt

(openPR) Die schritliche Begründung der bereits angekündigten bahnbrechenden Entscheidung des LG München I, Urt. v. 24.1.2008 liegen nunmehr vor.
Die 22. Zivilkammer (VRiLG Ruderisch und RiLG Weitnauer und Jung) sagt klipp und klar, was es von dem Geschäftsmodell der Akzenta AG, der von den Initiatoren sog."innovativen Umsatzbeteiligung“, hält. Die 22. Kammer spricht im Ergebnis den tausendfach abgeschlossenen "Verwaltungsverträgen" nicht nur den Charakter eines Rechtsgeschäftes ab, sondern hält das Geschäft der Umsatzbeteiligung wegen einer unterlassenen Klarstellung auf den geheimen Verteilungsschlüssel für sittenwidrig und erachtet die Vertragsunterlagen bewusst unklar und irreführend.



Leitsätze des Verfassers:

§§ 812 I 1 Alt.1, 814, 818 III, 819 I, 155 einseitig versteckter Einigungsmangel, 453 I, 315 ff., 133,157, 138 I, 199 I Nr. 1, 2 BGB, 111 d StPO; 253 II Nr. 2 ZPO

1. Der zwischen den Parteien unterzeichnete "Verwaltungsvertrag" ist aufgrund eines Einigungsmangels in Bezug auf die sog. essentialia negotii nicht wirksam zustande gekommen.
2.Der Umsatzbeteiligungsanspruch ist nicht näher konkretisierbar, so dass er dem Vertragspartner kein bestimmtes oder bestimmbares Recht auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Beklagtge einräumt.
3. Die avisierten Auszahlungen sind zeitlich nicht festgelegt und der Verteilungsschlüssel nicht fixiert. Die Bezifferung eines Leistungsantrages ist
nicht möglich.
4. In dem Vertragswerk ist keine Regelung enthalten, wonach der Akzenta AG das Recht eingeräumt werden soll, ihre Leistung nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen.
5. Die Verpflichtung, mindestens 72% des Unternehmensumsatzes auszuschütten, erweckt beim unbefangenen Leser den irreführenden Eindruck, dass eine konkrete Zahlungsverpflichtung begründet werden sollte.
6. Die "Verwaltungsverträge" und die Werbematerialien sind bewusst darauf ausgelegt, den Vertragspartner über den Erwerb eines "belastbaren" und gegebenenfalls einklagbaren Rechts zu täuschen. Weder erfolgt ein Hinweis, auf welche Art und Weise die Akzenta AG Umsätze erzielt, noch auf welche Art und Weise diese verteilt werden sollen. Eine Klarstellung, dass bei der Ausschüttung des Geldes ein geheimer Verteilungsschlüssel zur Anwendung kommt, unterbleibt; daraus resultiert die Sittenwidrigkeit des Geschäfts gem. § 138 I BGB.
7. Die Vertragsunterlagen der Akzenta AG sind nach Auffassung der Kammer
hinsichtlich der Beschreibung des "Gegenanspruchs" bewusst unklar und irreführend gehalten.
8. Eine Entreicherung wegen einer Pfändung aufgrund eines dinglichen Arrestes nach § 111 d StPO liegt nicht vor.

LG München, Urt. v. 24.1.2008 - 22 0 14846/07 (nicht rkr.)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 187519
 3427

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Landgericht München I kippt “Umsatzbeteiligung” der Akzenta AG“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Akzenta AG: Schweiz rehabilitiert Akzenta AG
Akzenta AG: Schweiz rehabilitiert Akzenta AG
… oder die jahrelangen praktischen Erfahrungen der Kunden. Aktuelle mathematische Untersuchungen bestätigen die Funktionsfähigkeit des Modells und seiner Stellgrößen. Der Vorstand der Akzenta AG erwartet nun einen sachlichen Umgang mit dem Thema auch in Deutschland und hat den Münchener Behörden erneut seine bisher ausgeschlagene Kooperation angeboten.
Bild: Landgericht Karlsruhe: Akzenta-Anleger erhält SchadensersatzBild: Landgericht Karlsruhe: Akzenta-Anleger erhält Schadensersatz
Landgericht Karlsruhe: Akzenta-Anleger erhält Schadensersatz
Das Landgericht Karlsruhe hat Ende August 2007 die Berufung eines Kapitalanlagevermittlers zurückgewiesen. Der Vermittler, der als Geheimtipp empfohlen hatte, € 4.060,00 in eine Akzenta-Umsatzbeteiligung zu investieren, muß jetzt dem Kunden den gesamten Schaden ersetzen, der aus dem Umsatzbeteiligungsvertrag entstanden ist und künftig entsteht. Das …
Wissenschaftliche Studie bestätigt Akzenta-Modell
Wissenschaftliche Studie bestätigt Akzenta-Modell
… Akzenta-Modell – Sicherheit für die Investitionen der Kunden“ im Auftrag der Akzenta-Gruppe 2005/2006 nichts gegen das Modell ein. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München kamen die Gutachter nur ein Jahr später für den gleichen Betrachtungszeitraum indessen zu einem gegensätzlichen Ergebnis. Die Verteidigung der ehemaligen Akzenta-Manager beantragte …
Bild: AKZENTA AG von Spezialisten erneut rehabilitiertBild: AKZENTA AG von Spezialisten erneut rehabilitiert
AKZENTA AG von Spezialisten erneut rehabilitiert
Während deutsche Behörden 2005/2006 gegen ehemalige Manager der oberbayrischen AKZENTA AG ermittelten und in einem umstrittenen Prozess Ermittlungspannen und Gutachterfehler einräumen mussten, hat die AKZENTA AG in der Schweiz im Februar 2008 eine weitere Rehabilitation erfahren. Ein Untersuchungsrichter des Kantons Schwyz hatte die AKZENTA AG und deren …
Bild: Akzenta AG: Das Wunder von Neubeuern wird weiter entzaubertBild: Akzenta AG: Das Wunder von Neubeuern wird weiter entzaubert
Akzenta AG: Das Wunder von Neubeuern wird weiter entzaubert
Nach der Verhaftung der Vorstände der Akzenta AG Ende Mai 2006, der Arrestierung des Firmenvermögens bis zu 100 Millionen Euro durch die Staatsanwaltschaft München II und dem laufenden Strafprozeß beim LG München II (Az. W 5 Kls 61 Js 35077/04) wird das Geschäftsmodell " Umsatzbeteiligung" weiter entzaubert. Beim LG München I kündigt sich nach der mündlichen …
Bild: OLG München bestätigt LG München I - Umsatzbeteiligung der Akzenta AG kein RechtsgeschäftBild: OLG München bestätigt LG München I - Umsatzbeteiligung der Akzenta AG kein Rechtsgeschäft
OLG München bestätigt LG München I - Umsatzbeteiligung der Akzenta AG kein Rechtsgeschäft
… Urteil des LG München I v. 5.6.2008 - 22 0 1974/08 - gem. § 522 II ZPO zurückzuweisen. Im Beschluss v. 20.11.2008 bestätigt der Senat die Auffassung des Landgerichts, "dass sich die Parteien nicht über alle für einen Vertragsschluss relevanten Umstände geeinigt haben (dass daher kein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien bestehe und dass folglich die …
Akzenta AG - entzaubertes Wunder
Akzenta AG - entzaubertes Wunder
… den Prüfstand. Das AG Rosenheim (Az. 12 C 1047/07) wird in den nächsten Wochen den von der Akzenta AG sog. “Verwaltungsvertrag - Duplex Umsatzbeteiligung” (Fassung 2000) beurteilen. Die Klägerin argumentiert, dass ein Rechtsgeschäft mangels einer notwendigen Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil nicht zustande gekommen ist. Danach fehle …
Schadensersatzklage gegen Akzenta AG
Schadensersatzklage gegen Akzenta AG
München/Traunstein. Die Akzenta AG muss sich vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Am 12.12.2006 hat ein geschädigter Kunde Zivilklage gegen die Akzenta AG erhoben (Aktenzeichen: 5 O 4437/06). Er verlangt Schadensersatz in Höhe von über 30.000 Euro. Vorgeworfen wird der Akzenta AG, sie habe mit einem undurchsichtigen Anlagekonzept vor allem …
Akzenta AG - Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung
Akzenta AG - Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung
… gegen den Akzenta Vorstand dauert dagegen noch an Neue Urteile des LG München geben den Anlegern der Akzenta AG Hoffnung; In mehreren Urteilen der 22. Zivilkammer am Landgericht München I vom 24.01.2008 wurde die Akzenta AG unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit der Verträge zur Rückerstattung der investierten Gelder verurteilt. In einigen Urteilen …
Urteil: Akzenta AG muß Geld an Kunden zurückzahlen
Urteil: Akzenta AG muß Geld an Kunden zurückzahlen
Das Landgericht München I hat die Ansprüche geprellter Anleger im Fall Akzenta gestärkt. Käufer einer sogenannten Umsatzbeteiligung erhalten ihr Geld zurück, wenn sie in den abgeschlossenen Verträgen über die Einzelheiten der Geldanlage im Dunkeln gelassen wurden (Urteil des LG München I vom 24.01.2008, Aktenzeichen: 22 O 18295/07). Damit gaben die …
Sie lesen gerade: Landgericht München I kippt “Umsatzbeteiligung” der Akzenta AG