(openPR) Der AMBER-Alarm wurde erstmals in den USA eingeführt und wird dort seit vielen Jahren sehr erfolgreich betrieben.
Benannt wurde der Alarm nach der damals 9-jährigen Amber Hagerman, die am 13. Januar 1996 im US-Bundesstaat Texas Opfer einer Entführung geworden ist. Es war einer der ersten Fälle in den USA, in denen durch Verbreitung der Vermisstenmeldung über verschiedenste Kanäle und Medien die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen wurde.
Das Ziel des AMBER-Alarms soll die möglichst schnelle und jeweils zuerst regional begrenzte Alarmierung der Bevölkerung zu einem Vermisstenfall sein, an dessen Ende die sichere und zeitnahe Auffindung des vermissten Kindes stehen sollte.
Nach Meinung von Experten der Ermittlungsbehörden ist es besonders wichtig, innerhalb der ersten drei Stunden nach dem Verschwinden eines Kindes mit den Suchmaßnahmen zu beginnen.
Wir bitten daher auch um Ihre Mithilfe bei der Suche. Eine Möglichkeit zur Anmeldung beim AMBER-Alarm durch Ihre Mobilfunknummer finden auf unserer Homepage:www.vermisste-kinder.de.
Personen, die sich zum AMBER-Alarm angemeldet haben, werden per SMS oder MMS informiert, sobald ein Kind in Ihrem Postleitzahlengebiet vermisst und ein Alarm ausgegeben wurde.
Als zusätzliche Möglichkeit zur Information über einen AMBER Alarm steht auf der Homepage der Intiative vermisste Kinder ein Toolbar zum Download zur Verfügung . Nach Installation wird ein AMBER-Alarm direkt am PC optisch angezeigt.
In Deutschland gehen jährlich über 10.000 Vermissten- meldungen ein, die allein Minderjährige betreffen. Aber nur in den wenigsten Fällen sind auch die Kriterien erfüllt, die zu einem AMBER-Alarm führten.
Zunächst einmal muss sichergestellt werden, dass es sich im konkreten Vermisstenfall um eine Entführung handeln könnte und dass sich das Opfer in akuter Gefahr befindet. Es müssen also minimale Informationen über das Verschwinden vorhanden sein.
Die genauen Voraussetzungen zur Durchführung eines AMBER-Alarms lauten wie folgt:
* Die Ermittlungsbehörden haben konkrete Hinweise darauf, dass es sich um eine Entf?hrung handelt.
* Das entführte Kind ist 17 Jahre oder jünger.
* Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass sich das vermisste Kind in größter Gefahr für Leib und Leben befindet.
* Es gibt ausreichend Information zur Beschreibung des vermissten Kindes und die Umstände des Verschwindens, so dass Aussicht darauf besteht, dass ein Amber-Alarm effektiv zur Suche beitragen kann.
* Es liegt bei der örtlichen Polizeidienststelle eine Vermisstenanzeige vor.