(openPR) Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat bringt am Mittwoch, den 30. Januar 2008, zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Dringlichkeitsantrag zur Berichterstattung über die Betreuungssituation in den Erfurter Kindertagesstätten, ein. Nach den schweren Vorwürfen der Vorsitzenden des Thüringer Landeselternverbandes, Bettina Löbl, dass in den Erfurter Kitas eine unzureichende Personalbemessung besteht, soll eine Berichterstattung durch das Jugendamt erfolgen.
Das Jugendamt soll dabei berichten, ob und gegebenenfalls in welchen Einrichtungen es Abweichungen zur Personalmindestbetreuung laut Thüringer Kindertagesstättengesetzes gibt.
Dazu erklärte Stadtrat Michael Panse (CDU):
"Die Vorwürfe von Frau Löbl verunsichern Eltern in Erfurts Kindertageseinrichtungen in einem hohen Maße. Sollten ihre Vorwürfe zutreffen ist dies ein schwerer Verstoß gegen das Kindertagesstättengesetz. Hier müssen dann aber die Karten auf den Tisch gelegt werden und Frau Löbl sollte als Mitglied des Jugendhilfeausschusses auch Ross und Reiter benennen."
Laut Thüringer Kindertagesstättengesetz wird als Personalmindestausstattung jeweils eine pädagogische Fachkraft für 7 Kinder im Alter von 0 - 2 Jahren, 10 Kinder im Alter von 2 - 3 Jahren und 15 Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung vorgeschrieben. Hinzu kommen Personalanteile für Vor- und Nachbereitungszeit sowie für die Leitungstätigkeit in den Einrichtungen.
"Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben sowohl bei kommunalen Einrichtungen, als auch bei freien Träger eingehalten werden. Frau Löbl ist neben ihrer Funktion als Vorsitzende des Thüringer Landeselternverbandes auch Leiterin der Kindertageseinrichtung am Südpark. Sie sollte daher wissen, dass solch schwerwiegenden Vorwürfe wie „einer Personalbemessung am Rande der Kindeswohlgefährdung“ (TLZ 29.1.2008) die über 90 Kindertageseinrichtungen in Erfurt pauschal diskreditieren.
Wenn Frau Löbl Kenntnisse über drohende Kindeswohlgefährdungen in ihrer oder in anderen Kindertageseinrichtungen hat, ist es ihre Pflicht gemäß § 8a Achtem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) das Jugendamt einzuschalten.“ so Michael Panse abschließend.













