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DVT zur Einigung über Gentechnik-Kennzeichnung

15.01.200810:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die am Sonntag zwischen den Regierungsfraktionen der Großen Koalition vereinbarte Neuregelung der so genannten „Gentechnikfrei“-Kennzeichnung leistet nach Einschätzung des Deutschen Verbandes Tiernahrung e. V. (DVT) weiterhin der gezielt missverständlichen Information Vorschub. Für tierische Lebensmittel soll die Auslobung „gentechnikfrei“ bereits dann möglich sein, wenn in der Fütterung zeitweise auf kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet werde. Die Verfütterung von Zusatzstoffen und Fermentationsprodukten, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren erzeugt werden, soll nach wie vor unerwähnt bleiben, während für andere Lebensmittel die Regelungen aus der EU-Öko-Verordnung übernommen werden.

“Wir bedauern es, dass für diesen sensiblen und im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Bereich die Gelegenheit für eine eindeutige, klare und gut überprüfbare Kennzeichnungsregelung verpasst wurde“, führt DVT-Geschäftsführer Bernhard Krüsken aus. „Stattdessen sind nun Auslobungen möglich, die einer ernsthaften Überprüfung nicht standhalten und irreführenden Charakter haben, weil die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion gewissermaßen ausgeblendet wird“, so Krüsken weiter.

Um das Marktsegment der im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermittel zu entwickeln und aus der Marktnische zu befreien, ist nach Überzeugung des DVT ein gänzlich anderer Ansatz erforderlich. Entscheidende Voraussetzung dafür sind neben Rohstoffverfügbarkeit und Nachfrage praktikable Regeln für den Umgang mit Spurenverunreinigungen, wie sie bei Erfassung, Verarbeitung und Umschlag von Agrarrohstoffen entstehen. Wenn der Gesetzgeber dies ermöglicht, etwa in Form von Schwellenwerten für noch nicht zugelassene, aber bereits sicherheitsbewertete GVO-Sorten, könnten potenzielle Anbieter mit der vorhandenen Logistik arbeiten und das Angebot von „Non-GVO“-Produkten deutlich ausweiten.

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