(openPR) ...und den finanzierenden Banken, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Wie am 08.01.2007 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen berichtet, wurden viele Anleger, die sich finanziell für ihr Alter absichern wollten, von ihrer Bank schlecht beraten und stehen nun vor dem Totalverlust ihrer Anlage. Geschädigt wurden Anleger, die nicht etwa zu den „üblichen Spekulanten“ gehören, sondern langjährige Filialkunden, die im Vertrauen auf ihre Bank und den persönlichen Berater alterssichernde Rücklagen bilden wollten.
Auch wenn es jetzt offensichtlich erscheint, dass die vollmundigen Anpreisungen in den Emissionsprospekten übertrieben waren, muss im Einzelfall dem Berater oder dem Prospektverantwortlichen ein Verschulden nachgewiesen werden, will der Anleger seinen Schaden ersetzt haben. Angriffspunkte gibt es viele. Neben einer schlechten oder fehlerhaften und unvollständigen Beratung und überzogenen Renditeversprechen in den Prospekten kann die Bank möglicherweise auch dadurch zur Wiedergutmachung gezwungen werden, wenn sie den Anleger nicht oder nicht korrekt über die von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung erhaltene Provision informiert hat. Es ist ansonsten für den Anleger nicht einschätzbar, ob der Bankberater den Fonds wegen der überdurchschnittlich hohen Vermittlungsprovision anpreist, oder ob die Stärken wirklich im Produkt liegen.
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Willkommen auf der Seite der Kanzlei Zorn Reich Wypchol,
Rechtsanwälte in Sozietät, Gießen
Herzlich Willkommen!Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
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Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.