(openPR) ...Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: Es war bisher umstritten, ob die Kosten der Kinderbetreuung im Ganztagskindergarten vom Regelunterhalt bereits umfasst waren oder ob sie vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Regelunterhalt zu zahlen sind.
Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 05.02.2008 (Az.: XII ZR 150/05) entschieden, dass die Kosten für den Kindergartenbesuch zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen sind, wenn auch nicht in voller Höhe.
Sie stellen jedoch nur insofern einen Mehrbedarf (d.h. einen über den titulierten laufenden Unterhalt hinausgehenden Bedarf) dar, als sie den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen. Denn die Kosten für den halbtägigen Kindergartenbesuch sind bereits im laufenden Kindesunterhalt enthalten.
Für die Kosten, die den Aufwand für den Halbtagskindergartenplatz übersteigen, muss jedoch nicht der barunterhaltspflichtige Elternteil allein aufkommen, sondern beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. www.onlinescheidung-anwalt.de
Porady takze w jezyku polskim!
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany
Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0
Hotline: +49 (0)900 1 20 21 21
(€ 2,-/Minute inkl. MwSt aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG;
es besteht die Möglichkeit
abweichender Preise für Anrufe
aus den Mobilfunknetzen)

Über das Unternehmen
Online-Scheidung
Herzlich Willkommen! Im Zeitalter des Internets ist es möglich, einen Scheidungsantrag online vorzubereiten, wobei sich dies vor allem bei einer einverständlichen Scheidung anbietet. Bei einer solchen Scheidung geht es rechtlich im Wesentlichen um Formalitäten.
Auf diesen Seiten besteht für Sie das Angebot, online ein Formular zur Vorbereitung der einvernehmlichen Scheidung auszufüllen.
Anhand der Daten des von Ihnen ausgefüllten Formulars können wir die Ehescheidung mittels eines gesondert zu fertigenden Schriftsatzes vor dem Familiengericht für Sie beantragen.
Beim Scheidungstermin müssen allerdings beide Ehegatten im Gerichtssaal erscheinen.
Der beauftragte Rechtsanwalt kann Sie im Termin ohne weiteres vertreten, denn jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf sowohl vor jedem Amts- als auch Landgericht bundesweit auftreten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Kollegen in einer anderen Stadt mit seiner Vertretung zu beauftragen.
Hinweis: Wir können als Rechtsanwälte nur einen der Eheleute vertreten! Eine objektive Beratung beider Eheleute ist rechtlich nicht möglich. Die Eheleute können jedoch untereinander vereinbaren, dass die Rechtsanwaltskosten des Antragstellers hälftig geteilt werden