(openPR) „Marly W. leidet an einer unheilbaren Krankheit und kann die starken Schmerzen nur mit Kortison und Tabletten ertragen. Darum hat die 79-Jährige bereits vor Jahren eine Entscheidung getroffen: ihr letzter Weg führt in die Schweiz.“
Quelle: sueddeutsche.de (15.12.07) von Ursula Auginski http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/44/147696/
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ein Interview, dass insbesondere die Medizinethiker zur Nachdenklichkeit anregen sollte. Hier äußert eine 79-Jährige Dame ihren konkreten Willen und ihre Wünsche und da wäre es geradezu sträflich, den von ihr gewünschten Wegt mit Blick auf ihren Abschied aus dem Leben nicht ermöglichen zu wollen – mehr noch: im Zweifel sogar ihren dann aktuellen Sterbewillen in einen Lebenswillen abändern zu wollen.
Prof. Dr. med. Eberhard Klaschik vom Zentrum für Palliativmedizin der Universität Bonn geht im Rahmen des DFG-Projekts u.a. den Fragen nach, was Patienten mit ihren Patientenverfügungen ausdrücken wollen und ob diese von den behandelnden Ärzten richtig interpretiert werden.
“Erste Studien in den USA hätten gezeigt, dass etwa ein Drittel aller Patienten, die eine Patientenverfügung ausgefüllt hätten, die Frage, ob sie ihrem Arzt doch eine Entscheidungsfreiheit einräumten, mit Ja beantworteten. Entsprechende wissenschaftlich evaluierte Erkenntnisse gebe es in Deutschland jedoch bisher nicht. Klaschik hält Patientenverfügungen für eine wesentliche Hilfe für den Arzt. Die Verbindlichkeit sollte jedoch seiner Ansicht nach nicht zu hoch angesetzt werden. Generell fordert der Bonner Palliativmediziner ein „neues Denken im Umgang mit schwerstkranken Patienten“. Auf diese Weise könne bei 70 bis 80 Prozent der Patienten der Sterbewille in einen Lebenswillen geändert werden. Klaschik verwies als Hilfe für den Arzt auf die seiner Ansicht nach „brillanten“ Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung.“
Quelle: Klinkhammer, Palliativmedizin: Den Sterbewillen in einen Lebenswillen ändern,
in Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 48 vom 30.11.2007, Seite A-3306 / B-2907 / C-2807 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=57764
Ob die Grundsätze der BÄK zur Sterbebegleitung brillant sind, soll hier ausdrücklich offen bleiben, geht es doch im Kern um die Intention palliativmedizinischer Forschung, die Grundlagen für ein „neues Denken im Umgang mit schwerstkranken Patienten“ zu schaffen. Mit anderen Worten: es muss ein Umdenken stattfinden und da scheint es auch legitim zu sein, dass mit diesen Umdenkungsprozess zugleich auch der Sterbewille des Patienten in einen Lebenswillen geändert oder in der milderen Variante „umgedeutet“ werden kann. Der Wille des Patienten scheint also nach Auffassung mancher Palliativmedizinern mit Fehler behaftet zu sein und bedarf einer ethischen Korrektur. Denn nur ein „höherer sittlicher Wert“ scheint in der Lage zu sein, den verbindlichen Patientenwillen in Frage zu stellen und da bietet sich gleichsam als ein milderes Mittel an, zunächst auf den Sterbewillen des Patienten beharrlich einzuwirken, damit dieser geläutert wird und sich so gleichsam in den Dienst der Palliativmedizin stellt. Die Grenze palliativmedizinischer Bemühungen ist vielmehr dort zu ziehen, wo der Patient seinen unmissverständlichen Willen geäußert hat. Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist also sehr hoch anzusetzen und kann nicht dadurch unterlaufen werden, in dem gleichsam der Sterbewille in einen Lebenswillen umfunktionalisiert wird. Der Palliativmedizin kommt nicht ihrer selbst willen die Aufgabe zu, ethische Überzeugungsarbeit mit Blick auf ein ideologiefreies Sterben zu leisten. Es reicht völlig zu, wenn diese vielmehr eine palliativmedizinische Betreuung lege artis leistet und die damit verbundenen Möglichkeiten dem Patienten darlegt, wenn und soweit das therapeutische Ziel eine nachhaltige Änderung erfahren hat. Gesinnungsethische Überzeugungsarbeit ist auch in Anbetracht aktueller Forschungsprojekte durch die Palliativmediziner nicht gefordert. Maßgeblich ist vielmehr zunächst der grammatikalische Wortlaut der Patientenverfügung und sofern dieser hinreichend klar ist, besteht kein Anlass zur Interpretation und sofern der Wille nicht kognitiv beeinträchtigt ist, liegt die Interpretationsherrschaft ausschließlich beim Patienten selbst, so dass es nahe liegt, schlicht den Patienten zu fragen. Warum soll also die Palliativmedizin dazu berufen sein, einen Sterbewillen in einen Lebenswillen zu ändern?
Die sterbewillige Marly W. bedarf erkennbar nach ihrem Interview keiner Überzeugungsarbeit; weder der Hinweis auf den Last-Diskurs noch die unrühmliche deutsche Vergangenheit sind für sie tragfähige Argumente, denn sie möchte ganz allein die Regie über ihren Abschied aus dem Leben führen. Dies ist und bleibt auch für die Palliativmediziner zu akzeptieren. Eine gezielte Abänderung des Willens bedeutet in letzter Konsequenz eine mehr als bedenkliche Manipulation des Sterbewilligen.













