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BZA spricht sich klar für die Aufnahme der Zeitarbeitbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aus

(openPR) Mindestlohn in der Zeitarbeit ist keine Frage „ob“ er kommt, sondern „wann“.

Der Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) fordert die Politik auf, die Zeitarbeitbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen, um erreichte soziale Standards zu erhalten und um Zeitarbeit als wichtige Beschäftigungsform zukunftssicher im deutschen Arbeitsmarkt zu verankern. Damit widerspricht er den gestrigen Aussagen des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) „Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen gegen Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz“. Der bereits vorliegende Mindestlohntarifvertrag von 7,31 Euro, den die führenden Arbeitgeberverbände BZA und IGZ mit den großen DGB-Gewerkschaften vereinbart haben, könnte sofort als allgemeinverbindlich für die gesamte Zeitarbeitsbranche erklärt werden, da schon heute über zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer in Deutschland nach den Bedingungen der beiden DGB-Tarifverträge beschäftigt sind.



„Dieser Branchen-Mindestlohn für die Zeitarbeit ist vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung wichtig. Wir sagen „ja“ zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern, aber bitte nicht zu Lasten unseres fairen Tarifniveaus. Wir wollen nicht zulassen, dass in Deutschland bald Dumping-Tarife aus dem Ausland legal ihre Wirkung entfalten können“, so Dr. Adrian Hurst, Kommissarischer Hauptgeschäftsführer des BZA und verantwortlich für Tarifwesen. „Der BZA will keine Abschottung des deutschen Marktes gegenüber anderen EU-Märkten. Gerade vor dem Hintergrund des heutigen Fachkräftemangels werden wir von offenen Arbeitsmärkten profitieren können. Es ist aber notwendig, soziale Mindeststandards zu wahren.“ Der BZA weiß sich hier einig mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Nach einer aktuellen SPIEGEL-Umfrage (Ausgabe Nr. 51, 17.12.07) der TNS-Forschung unter 1.000 Befragten sind 75 Prozent der Befragten für einen gesetzlichen Mindestlohn. Der BZA setzt sich für faire Mindesttarifbedingungen in der Zeitarbeit ein. Diese wurden in zähen Verhandlungen mit den großen Gewerkschaften des DGB längstens definiert und seither im Markt auch durchgesetzt.

Aufklärungskampagne für gute Zeitarbeit
Trotzdem gibt es – auch durch ständige Negativberichterstattung - viel Unsicherheit unter den Arbeitnehmern. Deshalb hat der BZA jüngst eine breite Aufklärungskampagne gestartet, um die immer vielschichtigere Branche transparenter zu machen und Kennzeichen guter Zeitarbeit aufzuzeigen. Sebastian Lazay, BZA-Vorstand und verantwortlich für die BZA-Kampagne „Da verdiene ich mehr“ stellt dazu fest: „Der BZA-Tarifvertrag ist ein Beleg für die sozio-ökonomische Verantwortung der BZA-Mitgliedsunternehmen gegenüber Zeitarbeitnehmern und Kunden-Unternehmen. Weit mehr Zeitarbeitunternehmen als nur die Mitgliedsunternehmen des BZA wenden unseren Tarifvertrag ja auch deshalb an. Weil auch sie gute, qualifizierte und zufriedene Mitarbeiter wollen.“ Moderne Zeitarbeit – so, wie sie der BZA versteht – ist nicht nur eine Frage der Entlohnung, sondern auch der sonstigen Rahmenbedingungen. Viele wissen nicht, dass Zeitarbeit in Deutschland die volle Sicherheit der Festanstellung bietet mit allen Vorteilen wie Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und allen gesetzlichen Sozialleistungen. Der Umfang der übrigen Leistungen (z.B. Weihnachtsgeld) wiederum hängt davon ab, was im konkreten Tarifvertrag festgelegt ist. Der BZA bietet auch hier die besten Bedingungen.“

Kein Dammbruch durch Mindestlohn
„Durch einen Mindestlohn in der Zeitarbeit wird es nicht zu einem Dammbruch kommen“, entgegnet BZA-Präsident Volker Enkerts der AMP-Position und vereinzelten Befürchtungen in der Politik. „Der Branchenmindestlohn von BZA und IGZ ist aus unserer Sicht marktverträglich, wirtschaftlich vertretbar und mit Augenmaß abgeschlossen“, so Enkerts. Ziel sei es, die erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit zu sichern sowie Sozial- und Lohndumping durch grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

Die Aussage des AMP, die Einführung eines Mindestlohntarifvertrages würde zu massiven Arbeitsplatzverlusten in der Zeitarbeitbranche führen, kann seitens des BZA nicht bestätigt werden. Die Unternehmen des BZA repräsentieren über 200.000 Zeitarbeitnehmer. Diese Arbeitnehmer werden seit Einführung des BZA-Tarifvertrages 2004 entsprechend entlohnt. Der Einstiegstarif in der niedrigsten Lohngruppe beträgt 7,38 Euro im Westen und 6,42 im Osten. Die Einführung des vorliegenden Mindestlohnes in der Zeitarbeit von 7,31 Euro (West) würde also für diese Mitarbeiter und ihre Arbeitgeber, die Zeitarbeitunternehmen des BZA, nichts ändern. „Jetzt ist der Zeitpunkt, uns zu Qualität und Sozialverträglichkeit zu bekennen - bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Es geht um die Zukunftsfähigkeit der Zeitarbeit“, wendet sich Lazay gegen Vorwürfe des AMP, der BZA wolle unliebsame Konkurrenz ausschalten. „Es geht um mehr!“

Jobmotor und Weg aus der Arbeitslosigkeit
Der Beitrag der Zeitarbeit am Wirtschaftsaufschwung ist unbestritten. Im Aufschwungjahr 2006 gingen bis zu 75 Prozent der Neueinstellungen auf Zeitarbeit zurück. Für das laufende Jahr liegt der Anteil bei 25 Prozent. Auch wenn für die meisten Arbeitnehmer die Zeitarbeit nicht das Karriereziel ist, so wird die feste Anstellung beim Zeitarbeitunternehmen gerne als Sprungbrett in konventionelle Festanstellungen und als bester und schnellster Weg aus der Arbeitslosigkeit genutzt. Die Chancen für Arbeitsuchende sind durch die Vielzahl unterschiedlicher Einsätze groß. Das sieht auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-J. Weise so, den ein Wirtschaftsmagazin zitiert: „Wir nehmen Zeitarbeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit sehr ernst.“ 70 Prozent der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer waren zuvor erwerbslos. Auch die am 10.12.2007 veröffentlichte Studie des IWG (Institut für Wirtschaft und Gesellschaft) in Bonn zeigt: „Ohne die möglichst ungehinderte Entfaltung der Zeitarbeit gäbe es heute in Deutschland hunderttausende von Arbeitsplätzen weniger.“

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